Trotz Bildungsgutschein von Amt neben bei Arbeiten?

1 Antwort

Sicher kannst Du nebenher Arbeiten, bei einem 450€ Job bleiben 170€ anrechnungsfrei, der Rest wird mit dem Regelbedarf verrechnet.

Deien Werte kannst Du hier eingeben und das Ergebnis bewundern http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php

Der Bildungsgutshein hat damit nichts zu tun, der beeinflusst Deinen Regelbedarf nicht.
Diese 10€/Monat holt sich der Weiterbildungsträger direkt beim Jobcenter ab.