Hallo Zusammen,

meine Frau ist zum zweiten Mal verheiratet mit mir :-) Mit Ihrem ersten Ehepartner hat Sie ein Kind das beim Vater lebt. Da er schon des öfteren Umgezogen ist kammen schon dadurch einige Briefe ins Haus zwecks Unterhaltszahlung. Heut war ich sehr verduzt da das neue zuständige Amt jetzt einen kompletten tabellarischen Lebenslauf über Ihren bisherigen Werdegang verlangt. Dazu sagen möche ich auch das keinerlei Paragraphen aufgeführt sind so wie es sonst der Fall ist.

Nun zu meinner Frage:

Darf das Amt einen solchen Lebenslauf verlangen? Was ist der Zweck diesbezüglich?

Ich bedanke mich für hilfreiche und Aussagen!

Gruß MrCookie1