Meinen leiblichen Vater auffinden... Aber wie?

8 Antworten

sobald du 18 bist kannst du aufs jugendamt gehen und auskunft verlangen bzw die einsicht in deine akte. wenn dem jugendamt dein vater bekannt ist müssen sie dir den namen und die addresse geben bei der er zuletzt gemeldet war.

unterhaltszahlungen: sobald du 18 bist kannst du die versäumten unterhaltszahlungen einklagen allerdings solltest du dich vorher informieren wenn du ihn gefunden hast wie er finanziell steht denn bekanntlich wo nix is kann man auch nix holen. da kann dir das jugendamt aber auch noch ein paar infos geben


Daniela999401  10.02.2023, 15:13

Kann man wirklich beim Jugendamt (als Ü18 jährige) die Akte einsehen & die Adresse des Vaters herausbekommen?

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MaraMiez  16.07.2014, 19:37

Man kann schon mit 16 zum Jugendamt gehen, da man ab dann ein Recht darauf hat, seine Akten einzusehen, auch wenn die Mutter das eventuell nicht will.

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Michi202 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 19:29

Danke, so eine Antwort hab ich erhofft:) Da es nur noch ein halbes Jahr dauert werde ich mich dann erkundigen^^

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AlukaRuhani  16.07.2014, 19:32
@Michi202

wenn du aufs jugendamt gehst dann brauchst du deinen perso. den darfst du nicht vergessen.

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Am sinnvollsten ist ein klärendes Gespräch mit deiner Mutter. Ansonsten rede mit Verwandten. Wenn gar nichts anderes geht, bitte deine Mutter um deine Geburtsurkunde.

Was den Unterhalt betrifft: darum hätte sich deine Mutter kümmern müssen. Mir stellt sich ein wenig die Frage, ob deine Mutter weiß, wer dein Vater ist, oder ob es mehrere Kandidaten gibt. Und ob dein Vater die Vaterschaft auch anerkannt hat. Schließlich muß es einen Grund geben, warum sie sich nicht um den Unterhalt gekümmert hat. Es kommen natürlich noch andere Möglichkeiten in Frage.


Michi202 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 19:36

Danke für die Antwort aber das wird nicht hinhauen, mein Vater gibt es auch(logisch) nur er wollte mich nie. Er wusste beim Sorgerechts-Geritchstermin nicht mal mein Geschlecht. Er würde nix bezahlen, er kann schon auf seine Tochter aufpassen. Also soweit ich das mitbekommen haben, haben nicht viele Mädchen was zwischen denn Beinen ;). Aber spaß bei Seite, es gibt wie gesagt Bilder von uns als ich noch ein Baby war aber angeblich war er Gewalttätig und hat mich vernachlässigt. Trozdem mchte ich halt wissen wer er ist, denn nach allem ist er immernoch mein Vater...

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Jerne79  16.07.2014, 20:13
@Michi202

Okay, wenn diese Aussagen tatsächlich stimmen (und da solltest du dir auf jeden Fall auch die Gegenseite anhören, gerade bei Sorgerechts-Geschichten wird oft viel seltsames erzählt), dann brauchst du natürlich auf deinen Vater nicht zwingend finanziell Rücksicht nehmen. Allerdings ist es aber doch trotzdem so, daß das Jugendamt bis zu einem gewissen Alter den Unterhalt quasi auslegt und sich vom Kindsvater zurückholt. Das hätte aber deine Mutter in die Wege leiten müssen. Zumindest den Unterhalt der letzten 3 Jahre kannst du aber selbst einklagen. Ist halt die Frage, ob bei deinem Vater was zu holen ist.

Die gute Nachricht: Wenn es einen Sorgerechtsstreit gab, wird sein Name auch irgendwo in den Unterlagen zu finden sein.

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Jerne79  16.07.2014, 19:31

Die Verjährungsfrist bei Unterhaltsforderungen beträgt im Übrigen 3 Jahre. Aber ich würde erstmal rausfinden, ob der Vater überhaupt von deiner Existent wusste und warum deine Mutter sich nicht darum gekümmert hat.

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Du könntest zum Standesamt deiner Geburtsstadt gehen und dort Einsicht in deinen Eintrag im Geburtenregister verlangen oder eine geburtsurkunde beantragen. Das geht ab 16. Jahre auch ohne Einwilligung deiner Mutter. Wenn damals bei deiner Geburt dein Vater angegeben wurde, steht dort schonmal der Name drin, den er zum Zeitpunkt deiner Geburt hatte.

Ich habe auf diese Weise die Namen meiner leiblichen Eltern erfahren und beide auch prompt bei Facebook gefunden.

Außerdem kannst du zum Jugendamt gehen, die haben eventuell sogar eine aktuelle Adresse (wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass dein Vater auch in der Geburtsurkunde eingetragen ist) und helfen dir auch dabei, den Kontakt aufzubauen, wenn du alleine nicht weißt, wie du das machen sollst. Auch das geht, anders als hier von anderen geschrieben wurde, ab 16 Jahre, da du ab dann das Recht auf Akteneinsicht hast.

Unterhaltspflichtig ist er, wenn nicht ein Gericht berechnet hat, dass er nichts zahlen kann. Rückwirkend kann man es nicht einfordern, aber deine Mutter kann es beantragen. Wenn du 18 bist und noch zur Schule gehst, oder studierst/Ausbildung machst, dann musst du diesen Antrag selbst stellen.

Ist er in deiner Geburtsurkunde eingetragen? Wenn deine Mutter das nicht gemacht hat, ist er es nicht...

wenn du seinen Namen weisst, würde ich mal im Telefonbuch suchen und alle anrufen, die so heissen... oder auf facebook suchen, vielleicht ist er dort...

Den Unterhalt hätte deine Mutter einfordern müssen. Wenn sie es nicht getan hat, gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen: Ein ONS ohne Kenntnis des Namens oder vielleicht auch eine Affäre, wo deine Mutter der Meinung war, sie schafft es auch allein.

Du könntest mit Volljährigkeit ausstehenden Unterhalt selbst einklagen, aber dafür bräuchtest du seine Daten.

Was dein eigentliches Problem ist. Du kannst nur beim Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt versuchen, über seinen (angeblichen) Namen was herauszufinden.

Auf deiner Geburtsurkunde steht kein Name, oder?