Unbeglaubigte Kopie bei Hochschulbewerbung
Hallo,
Ich bewerbe mich derzeit an verschiedenen Hochschulen und lese bei den Bewerbungen immer wieder, dass eine beglaubigte Kopie von der HZB und von der Bestätigung geleisteter Dienste mitgeschickt werden soll. Das ist ja noch klar, allerdings lese ich nun bei einer Hochschule, dass sie eine unbeglaubigte Kopie haben wollen. Ist es jetzt sehr schlimm, wenn ich dennoch eine beglaubigte Kopie verschicke oder wird das dann nicht gewertet?
Manche Bewerbungen habe ich nämlich schon abgeschickt und in allen waren nur beglaubigte Kopien.Bei einer abgeschickten Bewerbung war aber auch von einer unbeglaubigten Kopie die Rede.
Nun also meine Frage: Sehr schlimm?
5 Antworten
Schlimm ist das sicher nicht, es ist doch eher als Erleichterung für die Bewerbung gedacht. Unbeglaubigte Kopien kann man ja schnell im nächsten Copyshop herstellen lassen während man für eine Beglaubigung immer einen Stempel und eine Unterschrift braucht von einer anerkannten Stelle.
Eher besser. Meine Erfahrung (4) zeigt, dass immer beglaubigte Kopien gefordert waren.
Wo hast Du Dich denn für was beworben, wenn ich fragen darf?
VG
Nein, schlimm ist es nicht. Die nichtbeglaubigte Kopie dient ja quasi deiner Entlastung, wweil du nicht extra nochmal eine zusätzliche Beglaubigung einholen musst. Wenn du halt noch eine beglaubigte Kopie statt einer unbeglaubigten übrig hast und beilegst, wird dir das niemand krumm nehmen.
Natürlich ist das nicht schlimm, es ist nur weniger aufwändig wenn du unbeglaubigte Kopien schickst.
Umgekehrt könnte es dir eher zum Nachteil gereichen. Aber wahrscheinlich ist es einfacher, gleich alles beglaubigen zu lassen, dann musst du beim Versenden nicht schauen was du an wen schicken musst. Ausser du musst fürs Beglaubigen was zahlen.
Ist es jetzt sehr schlimm, wenn ich dennoch eine beglaubigte Kopie verschicke
nein, natürlich nicht
aber Du schreibst doch, dass diese HS eine unbeglaubigte Kopie will, ist doch dann egal wenn sie halt beglaubigt ist
Das denke ich nämlich eigentlich auch nicht, denn auch der Zusatz: "[...]Eine beglaubigte Kopie ist kein Original und kann daher bei der Einschreibung nicht anerkannt werden." ist nirgends zu finden.