Personalausweis, warum so viele unterschiedliche Adler darauf?

3 Antworten

In der Wappenkunde ist es für ein Wappentier wie den Adler maßgeblich, in welche Richtung er blickt und welche Farbe er hat. Ob er schlank ist oder fett, geschwungene Federn oder gerade hat, altertümlich oder modern gestaltet ist, fünf, sechs, sieben oder dreizehn Federn aufweist, ist eine ästhetische Frage. Es kann also verschiedene graphische Varianten eines Wappens geben, trotzdem ist es immer das gleiche Wappen. Je nach Verwendungszweck und Material des Untergrunds sind auch verschiedene Formen notwendig.

Deutschland hat mehrere offiziell festgelegte Gestaltungen:

  • Der Bundesadler (von dir "der vom Bundestag" genannt). Der ist seit 1928 in Gebrauch, eine moderne Gestaltung, in der Form angepasst an die rechteckige Form des Wappenschilds.

  • Der Bundesschild: Eine abweichende Wappengestaltung, die auf den Dienstflaggen von Bundesbehörden Verwendung findet.

  • Das Kleine Bundessiegel: Für Verwaltungszwecke, angepasst an die runde Form eines Siegelstempels. Wegen der geringen Größe hat der Entwurf nur 6 Federn.

  • Das Große Bundessiegel: Für wichtigere Urkunden (Ratifikationen, Ernennungen, völkerrechtliche Verträge). Auf dem Siegel ist mehr Platz für eine feinere Ausgestaltung des Adlers mit Gefiederstruktur auf dem Körper und 7 Federn.

Auf dem Personalausweis ist somit auf dem Bild das Kleine Bundessiegel und daneben das Große Bundessiegel abgebildet.


MeikRatsuchus 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 01:46

Und warum haben alle anderen Länder nicht diese "künstlerischen Freiheiten"? Weil ein Firmen Wappen z.B. das von Samsung ist auch immer gleich und nicht mal so mal so...

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BjoernWilhelm  12.07.2014, 21:35
@MeikRatsuchus

Wie kommst du darauf? Natürlich haben auch alle anderen Länder die Freiheit, ihr Wappen zu gestalten, wie sie wollen und in wievielen Versionen sie es brauchen. Da mag es Länder geben, die einen bestimmten grafischen Entwurf vorschreiben oder sogar gar kein offizielles Muster bestimmt haben. Die meisten haben unterschiedliche Ausführungen für verschiedene Zwecke.

Das geht so weit, dass Frankreich nicht einmal mehr ein offizielles Wappen hat, sondern nur ein "Staatssymbol". Heutzutage wird auf französischen Botschaftsschildern auf einen Entwurf von 1912 zurückgegriffen, während im Sitzungssaal der UNO Frankreich mit einem Entwurf von 1953 repräsentiert wird. Für andere Anlässe benutzt man ein einfaches Wappen mit den dreifarbigen Streifen der Nationalflagge, manchmal auch ergänzt durch die Buchstaben RF für République Francaise. Bei einfarbigen Ausführungen (beispielsweise vorne auf dem Ausweis) greift man wiederum auf das Staatssymbol mit den Liktorenbündeln zurück, weil blau-weiß-rot mit einem einfarbigen Stempeldruck einfach nicht darstellbar ist.

Das nur als Beispiel.

Ein Firmenlogo ist kein Staatswappen und daher nicht vergleichbar. Eine Firma stempelt beispielsweise keine Dokumente und braucht schon daher keine stempeltaugliche Variante.

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Maßgebend für das Aussehen des Bundesadlers ist eine Bekanntmachung des Bundespräsidenten Theodor Heuss vom 20. Januar 1950, die aufgrund eines Beschluss der Bundesregierung erging. Darin wird die unterschiedliche künstlerische Gestaltung ausdrücklich zugelkassen, und das führt dazu, dass der Bundesadler mal mehr und mal weniger Federn hat.

Übrigens: Wie kommt man überhaupt auf die Idee, die Federn des Bundesadlers nachzuzählen?


BernhardWulle  02.04.2015, 18:45

Hierzu wäre noch zu ergänzen, daß der Wortlaut der Bekanntmachung jener aus dem Jahre 1919 fast wortwörtlich gleicht: "Die künstlerische Gestaltung des Reichsadler bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten". Seit de Weimarer Zeit gibt es diese Regelung. Der Hintergrund dafür ist die Aversion des Reichskunstwarts Edwin Redslob gegen den von der Reichsregierung genehmigten Wappenentwurf von Emil Doepler jun. In seiner Funktion als Beauftragter für die künstlerische Formgebung des Reiches (heute würden wir das Wohl "Beauftragter für corporate design" nennen) ließ er für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (Siegel, Flaggen, Amtschilder etc.) jeweils unterschiedliche Muster des Adlers von namhaften Graphikern zeichnen". Der Text der Verordnung trägt dem Rechnung. Damit trat also die Mustertreue auf dem jeweiligen Verwendungsgebiet an die Stelle einer allgemeinen Mustertreue, wie sie bis 1918 Bestand hatte. Von 1871-1918 lag nämlich tatsächlich (wie international noch immer gebräuchlich und auch in allen deutschen Bundesländern so geregelt) ein einziger Entwurf allen Verwendungszwecken zugrunde, d.h. auf Flaggen, Siegeln, Münzen, Amtsschildern und Stempeln war ein- und derselbe Adler abgebildet, lediglich unmerklich etwas der jeweiligen Form angepaßt. Allerdings wurde zwischen 1871 und 1918 drei mal eine neue amtliche Musterzeichnung geschaffen. Die letztgültige stammte von 1888 und war ebenfalls von Emil Doepler Junior, der dann 1919 wiederum einen neuen Entwurf für die Republik schuf. In Weimarer zeit hat es dann insgesamt mindestens 13 verschiedene Versionen des Reichsadlers gegeben. Die Bundesrepublik hat 1950 lediglich 5 davon übernommen: den des großen und kleinen Reichssiegels von Sigmund von Weech, den des Reichswappens in der Version von 1928 von Tobias Schwab, den des Reichsschildes für Dienstflaggen von 1919 (Künstler unbekannt) und den der Präsidentenstandarte. Alle zu hoheitlichen Repräsentationszwecken der Bundesrepublik verwendeten Adlerversionen sind also bereits seit den 1920er Jahren als Reichsadler in Gebrauch gewesen. Übrigens wurde in Deutschland seit 1919 niemals mehr von der Praxis der freieren künstlerischen Gestaltung des Adlers abgewichen. In der NS-Zeit wurden die meisten bis heute verwendeten Versionen zunächst übernommen und erst 1936 durch einen neuen Entwurf ersetzt Die entsprechende Verordnung von 1936 besagt aber, daß die künstlerische Ausgestaltung des Adler "für besondere Zwecke vorbehalten" bliebe. Man beachte den kleinen Unterschied: Nicht mehr "für JEDEN besonderen Zweck" sondern "für BESONDERE Zwecke". Tatsächlich wurde auch danach gehandelt: Es gab ein paar besondere, stark abweichende Adler-Versionen (z.B. für Helme und Koppelschlösser des Heeres, für die Luftwaffe und das Luftfahrministerium), ansonsten trat eine etwas größere Einheitlichkeit ein.

Fazit: Die "Federzählerei" und die damit verbundenen Vermutungen sind der reinste Unsinn. Die Bundesrepublik hat sich mit den von ihr übernommenen Versionen des Adlers bewußt in die Tradition des Deutschen Reiches Weimarer Verfassung gestellt und verwendet als Bundesadler zu hoheitlichen Repräsentationszwecken ausschließlich Modelle, die schon als Reichsadler eingeführt waren.       

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Weil alles Fälschungen sind.


MeikRatsuchus 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 19:10

das ist ja schrecklich...

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BjoernWilhelm  11.07.2014, 13:11

So ein Quatsch! Ein Fälscher, der es hinbekommt, einen Personalausweis mit all den feinen Linien, Hologrammen und plastischen Merkmalen nachzumachen, würde ja wohl auch die Federn des Adlers richtig zählen können.

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