Hallo,

mir wurde vor kurzem der Personalausweis entzogen, da er 2 kleine Risse in der Mitte hat. Daher ist auch der Chip kaputt und es wurde gesagt, dass er daher ungültig ist. In dem Gesetz, auf das verwiesen wird steht, dass die Funktionsfähigkeit des Chips die Gültigkeit des Ausweises nicht beeinflusst. Daher habe ich dort angerufen und mir wurde auf einmal gesagt, dass die 2 kleinen Risse in der Mitte des Ausweises der wahre Gründ wären.

Nun meine Frage, da ich nichts dergleichen in einem Gesetz oder im Internet finde: Darf mir der Personalausweis weggenommen werden, weil da 2 kleine Risse in der mitte sind? Der längste davon ist vielleicht ca. 1 cm lang.

Bin gespannt auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal.