Was kann man gegen die Willkür der DHL Zusteller tun?

Hallo,

da ich nun des öfteren Probleme mit meinen DHL Paketen habe wollte ich nun mal hier fragen was man tun kann. Der Zusteller (also der Fahrer der normaler weise klingelt und das Paket zustellt) kommt nicht seinen Aufgaben nach. Die Beschwerde Hotline ist keine große Hilfe. Ich würde ihn gerne anzeigen und vors Gericht zerren. Nun wollte ich aber wissen wie ich gegen diesen menschen effektiv vorgehen kann.

Als beispiel:

Habe ich 2 Pakete bestellt. Per Sendungsnummer habe ich erfahren das beide Pakete zeitgleich im Lager meiner Stadt angekommen sind aber nur eins von beiden auf dem wagen geladen wurde. Ich bin also zu hause und warte auf mein Paket und bekomme eine email als Benachrichtigung das mein Paket nicht zugestellt werden konnte da ich nicht da war. Zu dem wurde ich informiert das mein Paket beim Nachbarn abgegeben wurde. Ein blick in den Briefkasten sollte reichen um zu erfahren welcher Nachbar nun mein Paket hat. Denn normalerweise bekommt man ja ein schreiben wo es geblieben ist. Nun habe ich keins gefunden und habe den Zusteller auf dem Parkplatz zur Post abgefangen und ihn zur rede gestellt. Seine Worte waren, "den bekommen sie zugestellt per post". --- Ich habe schon öfter das Problem das ich nicht einmal ein Info schreiben bekommen haben. Es wird dann besonders ärgerlich wenn ich nicht mal eine Sendungsnummer habe, so ist es vorgekommen das ich über eine Woche auf mein Paket warten musste und es eigentlich zum abholen bereit lag.

Nun möchte ich mich gegen diese Verhalten wehren. Wer kann mir helfen?

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Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?

Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.

Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.

Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.

Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.

Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:

============ Weg
+---+  Auto
|   |
|   |  o Baum
+---+

+-----+  Ich
|     |
+-----+ 
============ Weg

Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).

Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".

Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?

Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.

Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?

Recht, parken, Parkplatz, Willkür, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Offener oder geschlossener Vollzug?

Hallo Leute! Ich bin zu acht Monaten Haft verurteilt worden, und bekam daher einen Stellungsbefehl für den offenen Strafvollzug. Da ich ein Gnadengesuch gestellt habe, hatte mein Anwalt einen Antrag auf Aufschiebung des Stellungstermins gestellt. Diesem wurde stattgegeben. Ich bekam also einen neuen Stellungstermin.

Zu meinem Entsetzten musste ich jedoch feststellen, daß die Haftanstalt, bei der ich mich laut des zweiten Anschreibens zu melden hatte, eine geschlossene JVA ist.

Ich habe also umgehend den Rechtspfleger angerufen. Dieser sagte mir, daß es ein Versehen von seiner Seite sei. Ich solle mir keinen Stress machen, würde ein neues Schreiben bekommen, in dem der Fehler korrigiert sei. Auch er habe die Ansicht, daß der offene Vollzug die bessere Wahl für mich sei.

Dann kam der nächste Brief. Der "Fehler" wurde jedoch nicht korrigiert. Somit habe ich erneut beim Rechtspfleger angerufen. Er sagte mir, daß die erste JVA, sprich die Offene, mich plötzlich als Gefangenen abgelehnt hätte, wie auch immer ich das verstehen darf.

Nun meine Frage: Muß ich mich mit der Entscheidung abfinden? Können die wirklich machen was sie wollen? Ich meine, wäre ich dem ersten Stellungsbefehl nachgekommen, wäre ich im offenen Vollzug gelandet.

Darf es sein, daß ich mir durch den Aufschub ins eigene Fleisch geschnitten habe? Falls nicht, an wen kann ich mich wenden? Bitte helft mir schnell. Am Montag den 23.01.2012 ist es so weit, dann ist es zu spät.

Besten Dank an alle die helfen! Oliver

Gefängnis, JVA, Offener Vollzug, Willkür
Doppelbestrafung in der Schule?

Hallo an alle, ich hoffe ein paar werden sich das durchlesen und antworten, danke im Voraus. Folgender Sachverhalt: In der letzten Musik Stunde vom 22.01.2018 habe ich mal wieder, wie so oft in Musik (bin aber im generellen kein schlechter Schüler, 10. Klasse), nicht so sehr viel verstanden und mit meinen Freunden gequatscht. Ausschlaggebender Punkt: Ich hatte mir von meinem Nachbarn nochmal ungefähr erklären lassen wie es funktioniert, das hat die Lehrerin auch nicht gestört. Als ich fertig war, war plötzlich der Zettel auf dem wir arbeiten sollten weg, (war ja mit Kopf und Augen woanders) und es war mir klar das meine Freunde es waren. Da sie es abstritten, ich aber schon alles abgesucht hatte und es aufgrund der Bankaufstellung nur sie gewesen sein konnten, habe ich anschließend lautstark mein Blatt zurückgefordert. Das ging dann eine Weile so, Ende der Geschichte, wir wurden auseinander gesetzt und alle haben eine Strafarbeit in Musik bekommen (siehe vorherige Frage von mir). Das würde ich bereits als erste Strafe interpretieren aber egal. Auch wenn ich mich zumindest nicht für hauptbelastet halte, akzeptiere ich eine Strafe. Mein Problem: Es kam nicht nur ein Klassenbucheintrag hinzu, sondern wir wurden heute (23.01), bei der selben Lehrerin in Geographie sofort nach vorn gerufen und durften mit ein paar Aufzeichnungen und ohne das Thema zu kennen den Unterricht halten (meiner Ansicht nach Demütigung, wir standen vor der ganzen Klasse, mussten die ganze Stunde Unterricht halten und wussten es ja eigentlich selber nicht, da neues Thema). Die Klasse war natürlich etwas angepisst, weil sie den Stoff natürlich nicht komplett erklärt bekommen haben (wie gesagt wir wussten es ja selber nicht). Ich würde z.B. gern Zitieren: "Vielen Dank, jetzt macht ihr mir nicht nur meine Musik-, sondern auch meine Geographie-Note kaputt". Das war der Moment an dem es mir echt leid tat. Zu guter letzt bekamen wir am Ende der Stunde unsere mindestens dritte, meiner Ansicht nach vierte Strafe, nämlich müssen wir nächsten Montag eine Musikstunde halten über ein komplett neues Thema. Jetzt meine Frage: Das kann doch im Leben nicht rechtlich zulässig sein oder? Mal abgesehen davon das die Strafe angesichts der Tat völlig überzogen ist (klar Strafe muss sein, aber wir haben den Unterricht nichtmal so beeinträchtigt das andere nichts hätten verstehen können.) und vom pädagogischen Wert. Ich persönlich fühle mich übrigens seid längerem von der Schule gemobbt (u.a. Schulleiterverweis, gegen den ich rechtlich vorgehen wollte, aber es sein lassen hab, da das Thema meine Mutter fertig machte und sie Angst um meine Zukunft hatte (danke Mama!). Anzumerken, 2 meiner Freunde welche sich gegen die Schule stellten wurden rausgemobbt, einer hatte psychische Beschwerden und brauchte eine Behandlung.) Also zusammengefasst: Ist so eine massive Bestrafung erlaubt? Und ich möchte auch nochmal betonen, das es mir nicht darum geht mich einer Strafe zu entziehen! Danke an alle Antworten.

Schule, Alkohol, Pädagogik, Recht, Willkür
Warum kann man in der Probezeit wegen - so gut wie allem - gekündigt werden?

Liegt irgendetwas in der eigenen Hand, damit man die Probezeit überstehen kann? Die können einem da ja wegen allem kündigen... selbst wenn ich meine Arbeit, so gut es mir nur möglich ist, erfülle - Fragen stelle, wenn ich mich wo nicht auskenne... meine Hilfe anbiete, wenn ich gerade helfen kann und mir neue Arbeit suche, wenn gerade nichts zu tun ist...

Bei meiner letzten Arbeitsstelle kam es mir so vor, als wollte man mich einfach raus haben... zuerst wurde mir vorgeworfen, dass ich angeblich etwas nicht tun würde, was ich aber schon gemacht habe... dann wurde gesagt, dass ich nicht hinter dem Unternehmen stehe - weil ich ein allgemeines Problem mit dem Kapitalismus habe... und dann wurde noch gesagt, dass ich nicht ins Team passe....

Ich fand das schon eher unfair... da ich mich bemüht habe... offen war... und so gut wie jedes Unternehmen ist im Moment noch kapitalistisch... so gut wie überall kann sich etwas verbessern und verändern... ist halt momentan so....

Ich fühle mich meinen Vorgesetzten oft hilflos ausgeliefert - manchmal habe ich den Eindruck, dass ich machen kann was immer ich will und trotzdem nichts wirklich in meiner Hand liegt... sie sitzen am längeren Hebel... und wenn ich widerspreche und mich nicht gerne von ihnen ausnutzen/ausbeuten lassen will - auch nicht jeden Befehl ausführen möchte, ohne dabei zwischen gut und böse zu unterscheiden - dann werde ich gleich gekündigt...

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Wer bezahlt meinen zerstörten Sichtschutz auf dem Balkon?

Ich habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoß mit einer Hausverwaltung. Da ich rundum eingesehen werden kann, u. direkt an der Eingangstür liege, habe ich mir vor 25 Jahren mit einer Schlingplanze (Blauregen) einen wunderschönen Sichtschutz geschaffen. Nun kam der Hausmeister, und der Beirat (Nachbar) u. wollten diesen von gleich auf jetzt wegmachen. Als Vorwand wurde mir gesagt, die kleinen Bllätter würden Flechen auf der Außentreppe machen. Angeblich hatte der Hausverwalter dieses so bestimmt.

Ich war geschockt, vollkommen überrumpelt, Beirat war sehr böse, kein Gespräch mit ihm möglich, u. auf Geheiß des Beirates riß u. sägte der Hausmeister alles ab. Meine Ranken waren sorfältig in die Holzgitter eingearbeitet, u. angebunden, so das er bei dieser Gewaltaktion unter strengen Augen des Beirates sämtliche Verankerungen an der Balkonmauer abriß, Stäbe brach usw. Beim nächsten Wind wird alles zusammenfallen, ich sitze auf der Straße u. Parkplatz jetzt, u. jeder der raus-u.reingeht, hat mich voll im Blick, auch innerhalb der Wohnung. Als ich den Hausverwalter nächsten Tag erreichte, sagte er, er habe diese Anordnung nicht gegeben, der hausmeister sollte mit dem Kahlschlag warten, bis er sich das angesehen hatte, u. mit mit mir gesprochen hätte. Ihm hatte die grüne Laube sehr gut gefallen. Der Beirat setzte aber den Hausmeister unter Druck.

Was kann ich machen? Gibt es Schadenersatz, u. wenn, von wem? Von der Hausgemeinschaft, vom Hausmeister, vom Beirat? Dem Beirat ging es nur um persöhnliches gegen mich, nicht um die Sache.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

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Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

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Gegen Inobhutnahme wehren?

Meine Situation: Ich (16) hatte einen Streit mit meiner Mutter, von dem ich mir sicher war ihn allein nicht lösen zu können. Deshalb hab ich bei meinem Therapeuten nach einem Notfalltermin gebeten, der aber nicht verfügbar war. Mir ging es wirklich schlecht und ich konnte deshalb nicht zur Schule gehen, also hab ich beim Jugendamt angerufen und nach einem Konfliktgespräch gebeten. Also nur nach einer Person, die den Konflikt neutral mit uns besprechen kann. Dass so etwas möglich ist, hat mir schon häufiger mein Therapeut angeboten, deshalb war ich mir sicher darauf zurückgreifen zu können.

Das Jugendamt jedoch hat in diesem Konflikt eine Wohlgefährdung gesehen und meine Mutter wirkte auf sie als extrem aggressiv oder alkoholsüchtig. Im Gespräch kam keines der beiden Themen vor und sie trinkt weder sonderlich viel Alkohol, noch war sie je aggressiv/handgreiflich mir gegenüber.

Das Jugendamt verbietet mir jetzt bis Sonntag nach Hause zu gehen. Was für mich natürlich gar nicht klar geht, weil ich verdammt viel für die Schule zu tun habe, was hier bei meinem Vater, wo ich mich gerade aufhalte, nicht tun kann.

Die Alternative zum Aufenthalt bei meinem Vater war die Inobhutnahme durch eine Wohngruppe.

Meine Frage: Wie kann ich mich dagegen wehren? Die Situation wurde offensichtlich absolut falsch gehandhabt und schadet mir gerade essentiell. Gerade im schulischen Sinne, denn ich schreibe nächste Woche 3 Klausuren und bin in der Abschlussklasse? Was soll ich tun?

Mobbing, Schule, Familie, Menschen, Jugendliche, Familienrecht, Psychologie, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Willkür
Beschwerde bei der Stadt wird abgelehnt?

Hey Freunde☺️

Ich bin sozialpädagogische Assistentin an einer IGS. In dem Job gehe ich mit den Schülern ziemlich oft in die Sporthalle. Einige der Schüler und ich zum Beispiel auch laufen dann halt in der Halle barfuß. Jetzt das Problem…

Sonntags ist immer irgendeine Sitzung von den Politikern von unserem Stadtteil in der Sporthalle. Gerade bei der Jahreszeit gehen die dann immer mit ihren schmutzigen Schuhen dort hinein. Wenn wir dann Montag morgens in die Halle gehen, laufen wir mit nackten Füßen immer durch den Dreck. Genau das habe ich dann halt der Stadtverwaltung so gemeldet bei einer Beschwerdestelle, weil es halt echt unangenehm ist😬

Heute habe ich dann dort angerufen und gefragt, ob das bearbeitet wird, weil ich es schon Mitte Dezember gemeldet hatte. Die meinten dann nur zu mir, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und man sich um solchen Sachen nicht kümmern kann. Ich fühle mich jetzt irgendwie ein bisschen machtlos, weil ich halt nicht ernst genommen werde und nichts mehr machen kann. Wie kann man da jetzt weiter vorgehen? Gibt es irgendeine Hilfe, wenn so regionale Politik und Verwaltung einfach nichts macht? Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt machen?

Vielen Dank für eure Hilfe und ich wünsche euch einen super schönen Abend🥰

Liebe Grüße, Anna♥️

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Die zuständige Behörde hat dem Nachbar einen Anbau genehmigt, der mein Wegerecht beschneidet, ist das zulässig?

Ich habe ein eingetragenes Wegerecht, zum Laufen und Fahren.

Dieses Wegerecht betrifft den einzigen Weg, der über das Nachbargrundstück zu uns hin führt.

Der von der Baubehörde als Wohnraumerweiterung genehmigte Anbau reicht mit der Ecke bis in die Biegung des Weges. Dort muss ich im 90 Grad Winkel um eine Kurve und kam auch früher ohne den Anbau kaum drum herum. Auf der einen Seite in der Biegung ist jetzt der Anbau und auf der anderen Seite direkt gegenüber steht die Garage vom Nachbar.

Ich habe beim Amt nachgefragt, warum man mein Wegerecht nicht berücksigt hat und bekam von der Dame die Antwort, woher ich denn wissen will, dass sich das Wegerecht, überhaupt auf diesen Weg beziehen würde...

Ich habe im Archiv nachschauen lassen, es gibt und gab immer nur den EINEN Weg...

Meiner Meinung nach hat sich die Dame vom Amt sehr parteiisch verhalten, wobei sie sich in Zivilrechte (Wegerecht) gar nicht einbringen darf.

Ist es wirklich rechtens, dass eine Amtsperson einfach ohne Prüfung der Gesamtlage, eine Baugenhemigung erteilt? Eine Vortortbegehung durch das Amt fand nicht statt.

Als ich unlängst das Thema noch einmal einem anderen Sachbearbeiter (Kollegin war im Urlaub) vortrug, hat dieser gemeint, dass seine Kollegin sich von den realen Verhältnissen womöglich keine Kenntnis richtige verschafft hat.

Mehr nicht, weiter kann er mir nicht helfen, ich sollte eine Beschwerde einreichen....

Ich weiß nicht mehr weiter.

Recht, Behörden, Willkür
Entschuldigung für langen Text. Unfaire Benotung,durch inkompetente Lehrerin, was tun?

Hallo mein Sohn besucht die 10 Klasse einer Gesamtschule. Um die mittlere Reife zu bekommen wechselte er im letzten Schuljahr in Mathe mit einer 2 vom G in den E Kurs. Am Anfang ging ja noch alles gut, doch dann erkrankte seine Mathelehrerin ernsthaft und sein Kurs wurde aufgelöst und auf andere E Kurse verteilt. Er kam mit 5 anderen Schülern zu einer Lehrerin mit der keiner klar kommt. Alle 6 rutschten mit ihren Zensuren ab. Neue Themen werden gar nicht mehr gelehrt, den Schülern wird stattdessen Arbeitsblätter hingelegt die sie bearbeiten sollen. Wer Fragen hat soll zu ihr an den Lehrertisch kommen. Das bei 30 Schülern nicht jeder seine Fragen beantwortet bekommt, interessiert sie nicht. Erklärt wird nichts vor der Klasse. Mein Sohn geht 3 mal die Woche zur Schülerhilfe, die Lehrer dort versuchen das auf zu fangen was die Lehrerin nicht macht. Auf dem Halbjahreszeugniss hatte mein Sohn eine 5. Heute kam er mit der Quartalsnote nach Hause. Eine Arbeit 5, eine 4, mündliche Mitarbeit ( wie oft er vorne am Pult war) 4, Selbstlehrnphase ( Arbeitsblätter bearbeiten) 4, eine Lehrnzielkontrolle 2, eine 5. Wobei ein anderer Schüler mit derselben Punktzahl noch eine 4 bekam. Quartalsnote 5+. Entweder kann ich nicht rechnen oder aber die sogenannte Mathelehrerin nicht. Ich kann hin und her rechnen ich komme immer auf eine 4. Ich kann und will das nicht so hinnehmen. Was kann ich gegen diese Benotung tun? Ich danke für hilfreiche Antworten.

Mobbing, Schule, Willkür, Inkompetenz, unfaire Benotung
Vermieterin verweigert Erlaubnis zur Haltung einer Katze aus reiner Willkür?

Folgender Sachverhalt: Als der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war, versicherte uns die Vermieterin, dass eine Katze kein Problem darstellen würde, solange wir es vorher mit ihr absprechen. Aus diesem Grund haben wir uns ja auch für die Wohnung entschieden, da wir sowieso vorhatten uns früher oder später ein Kätzchen zuzulegen.

Seit einigen Tagen haben wir nun beschlossen uns tatsächlich eins zu holen, mit dem Hintergedanken, dass es ja kein Problem darstellen sollte.

Gestern habe ich nun wie vereinbart eine Mail an die Vermieterin geschrieben und nach Ihrem Einverständnis gefragt. Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei (es handelt sich hierbei um ihre Eigentumswohnung, die sie nun an uns vermietet).

Zudem verwies sie ausdrücklich auf einen Paragraphen im Mietvertrag, der folgendes besagt: "Tiere dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, die ohne weiteres gehalten werden dürfen. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Bei der für die Entscheidung der Erteilung oder Versagung der Erlaubnis erforderlichen Abwägung der Umstände des Einzelfalles hat der Vermieter die Interessen des tierhaltenden Mieters nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen zu berücksichtigen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden."

Die einzige Begründung, die sie uns nannte für die plötzliche Verweigerung war, dass die Vormieterin Katzen gehalten hatte und sich die Wohnung beim Auszug in einem unerträglichen Zustand befand. Ist das eine rechtmäßige Begründung um uns eine Hauskatze, die sich nur in der Wohnung aufhalten würde, zu verbieten? Schließlich können wir nichts dafür, dass die Vormieterin scheinbar nicht ordentlich war. Außerdem besitzen wir eine private Haftpflichtversicherung, in der Schäden durch Katzen mit abgesichert sind.

Wir haben jedes ihrer Argumente, die dagegen sprechen widerlegt und ihr geschrieben, allerdings immer noch keine Antwort erhalten. Was sollen wir tun, wenn Sie mit der Begründung, dass sie es schlichtweg einfach nicht möchte, antwortet? Auf einigen Internetseiten steht, dass Katzen genaugenommen noch als Kleintiere bezeichnet werden, solange sie keine Nachbarn stören und sich nur in der Wohnung aufhalten? Sind wir im Recht trotzdem ein Kätzchen zu adoptieren? Schließlich wird so unsere persönliche Entfaltung eingeschränkt und wir als Mieter werden eindeutig benachteiligt.

Nebenbei war das nicht das einzige Versprechen was sie uns vor Einzug gegeben hat und im Anschluss aus heiterem Himmel zurückzog. Sie ist so unberechenbar und wir haben Angst, dass wir ihrer puren Willkür ausgeliefert sind.

Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen :(

Wohnung, Haustiere, Katze, Recht, Mietrecht, Willkür, Verweigerung, Einschränkung
Was sind die Aufgaben (Zusändigskeitsbereiche) eines Bürgermeisters?

Was genau macht er den ganzen Tag?

Führt er auch Gespräche mit den Bürgern selbst? Darf er willkürlich entscheiden, mit wem er spricht und mit wem nicht?

Ich meine, im Supermarkt oder im Krankenhaus kann sich auch keiner aussuchen, den Kunden oder Patient - mit dem rede ich nicht - oder den bediene ich nicht. Jeder kommt dran. Auch wenn eine Stadt 150 000 Einwohner hat, wird ein Termin gefunden - oder im Fall des Supermarkts, kann derjenige auch einfach in ein anderes Geschäft gehen.

Wenn man jetzt eine Anfrage an den Bürgermeister hat und dieser das ablehnt, weil die Stadt 150 000 Einwohner hat und wenn jeder das tun würde, würde er nie fertig werden.. Darf er das?

Jedoch - es liegen bei mir einige Unklarheiten vor und ich möchte gerne meine Fragen beantwortet haben - dann bin ich auch schon wieder weg - dafür brauch ich in etwa 1 - 2 Stunden und das war es auch schon.

Doch er kann und will sich nicht Zeit nehmen - es geht mir um den Kapitalismus, Menschenrechte und Gesetzesüberschreitung von Machtmenschen.

Je mehr Unklarheiten bestehen, desto mehr Menschen wollen auch ein Gespräch haben. Das ist logisch. Damit dies in Zukunft weniger wird, müssen klare Bedingungen vorhanden sein - sobald alles glasklar ist, sucht auch keiner mehr das Gespräch. So einfach ist das.

Doch genau so werden Gespräche umgangen und da frage ich mich schon: Darf der das wirklich?

Im Privatleben kann er reden mit wem er will - aber im Berufsleben kann er das doch so nicht machen.

Wo liegt mein Denkfehler?

Aufgabe, Gespräch, Willkür, Bürgermeister, Zuständigkeit