Gegen Inobhutnahme wehren?

Meine Situation: Ich (16) hatte einen Streit mit meiner Mutter, von dem ich mir sicher war ihn allein nicht lösen zu können. Deshalb hab ich bei meinem Therapeuten nach einem Notfalltermin gebeten, der aber nicht verfügbar war. Mir ging es wirklich schlecht und ich konnte deshalb nicht zur Schule gehen, also hab ich beim Jugendamt angerufen und nach einem Konfliktgespräch gebeten. Also nur nach einer Person, die den Konflikt neutral mit uns besprechen kann. Dass so etwas möglich ist, hat mir schon häufiger mein Therapeut angeboten, deshalb war ich mir sicher darauf zurückgreifen zu können.

Das Jugendamt jedoch hat in diesem Konflikt eine Wohlgefährdung gesehen und meine Mutter wirkte auf sie als extrem aggressiv oder alkoholsüchtig. Im Gespräch kam keines der beiden Themen vor und sie trinkt weder sonderlich viel Alkohol, noch war sie je aggressiv/handgreiflich mir gegenüber.

Das Jugendamt verbietet mir jetzt bis Sonntag nach Hause zu gehen. Was für mich natürlich gar nicht klar geht, weil ich verdammt viel für die Schule zu tun habe, was hier bei meinem Vater, wo ich mich gerade aufhalte, nicht tun kann.

Die Alternative zum Aufenthalt bei meinem Vater war die Inobhutnahme durch eine Wohngruppe.

Meine Frage: Wie kann ich mich dagegen wehren? Die Situation wurde offensichtlich absolut falsch gehandhabt und schadet mir gerade essentiell. Gerade im schulischen Sinne, denn ich schreibe nächste Woche 3 Klausuren und bin in der Abschlussklasse? Was soll ich tun?

Mobbing, Schule, Familie, Menschen, Jugendliche, Familienrecht, Psychologie, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Willkür
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