Ich habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoß mit einer Hausverwaltung. Da ich rundum eingesehen werden kann, u. direkt an der Eingangstür liege, habe ich mir vor 25 Jahren mit einer Schlingplanze (Blauregen) einen wunderschönen Sichtschutz geschaffen. Nun kam der Hausmeister, und der Beirat (Nachbar) u. wollten diesen von gleich auf jetzt wegmachen. Als Vorwand wurde mir gesagt, die kleinen Bllätter würden Flechen auf der Außentreppe machen. Angeblich hatte der Hausverwalter dieses so bestimmt.

Ich war geschockt, vollkommen überrumpelt, Beirat war sehr böse, kein Gespräch mit ihm möglich, u. auf Geheiß des Beirates riß u. sägte der Hausmeister alles ab. Meine Ranken waren sorfältig in die Holzgitter eingearbeitet, u. angebunden, so das er bei dieser Gewaltaktion unter strengen Augen des Beirates sämtliche Verankerungen an der Balkonmauer abriß, Stäbe brach usw. Beim nächsten Wind wird alles zusammenfallen, ich sitze auf der Straße u. Parkplatz jetzt, u. jeder der raus-u.reingeht, hat mich voll im Blick, auch innerhalb der Wohnung. Als ich den Hausverwalter nächsten Tag erreichte, sagte er, er habe diese Anordnung nicht gegeben, der hausmeister sollte mit dem Kahlschlag warten, bis er sich das angesehen hatte, u. mit mit mir gesprochen hätte. Ihm hatte die grüne Laube sehr gut gefallen. Der Beirat setzte aber den Hausmeister unter Druck.

Was kann ich machen? Gibt es Schadenersatz, u. wenn, von wem? Von der Hausgemeinschaft, vom Hausmeister, vom Beirat? Dem Beirat ging es nur um persöhnliches gegen mich, nicht um die Sache.

Ich bin für jede Antwort dankbar.