Ich habe ein eingetragenes Wegerecht, zum Laufen und Fahren.

Dieses Wegerecht betrifft den einzigen Weg, der über das Nachbargrundstück zu uns hin führt.

Der von der Baubehörde als Wohnraumerweiterung genehmigte Anbau reicht mit der Ecke bis in die Biegung des Weges. Dort muss ich im 90 Grad Winkel um eine Kurve und kam auch früher ohne den Anbau kaum drum herum. Auf der einen Seite in der Biegung ist jetzt der Anbau und auf der anderen Seite direkt gegenüber steht die Garage vom Nachbar.

Ich habe beim Amt nachgefragt, warum man mein Wegerecht nicht berücksigt hat und bekam von der Dame die Antwort, woher ich denn wissen will, dass sich das Wegerecht, überhaupt auf diesen Weg beziehen würde...

Ich habe im Archiv nachschauen lassen, es gibt und gab immer nur den EINEN Weg...

Meiner Meinung nach hat sich die Dame vom Amt sehr parteiisch verhalten, wobei sie sich in Zivilrechte (Wegerecht) gar nicht einbringen darf.

Ist es wirklich rechtens, dass eine Amtsperson einfach ohne Prüfung der Gesamtlage, eine Baugenhemigung erteilt? Eine Vortortbegehung durch das Amt fand nicht statt.

Als ich unlängst das Thema noch einmal einem anderen Sachbearbeiter (Kollegin war im Urlaub) vortrug, hat dieser gemeint, dass seine Kollegin sich von den realen Verhältnissen womöglich keine Kenntnis richtige verschafft hat.

Mehr nicht, weiter kann er mir nicht helfen, ich sollte eine Beschwerde einreichen....

Ich weiß nicht mehr weiter.