Rechnung zahlen obwohl Schaden nicht repariert?

Hallo ihr Lieben :) Ich grab immer noch der Geschichte mit meinem Auto nach. Hier nochmal die Kurzzusammenfassung: Ich habe mein Auto zu einem absolut unorganisierten und meines Erachtens auch nichtswissenden Mechaniker gebracht. Nachdem er ursprünglich gemeint hat das Problem sei binnen 2 Tagen erledigt (die Klimaanalage funktionierte nicht mehr) zieht sich die Sache mittlerweile schon einen guten Monat.

Nach der ersten "Reparatur" wurde mir das Auto zurückgegeben - er hat wohl irgendeinen neuen Schlauch eingebaut und die Anlage neu befüllt. Die Rechnung hat er gleich gestellt - etwas über 250€ insgesamt.

Doch im darauffolgenden (heißen) Tag stellte ich fest - die Klimaanlage funktionierte immer noch nicht. Hab den Kerl daraufhin angerufen und das Auto wieder hin gebracht. Seine Rechnung habe ich ihm gesagt zahle ich so lange nicht bis er den Fehler endlich behoben hat. Das ist bis heute nicht passiert. Heute meint er dass es am Katalysator liegen könnte und dass er es aber bis heute Abend repariert hat (ich vermute mal wieder ein leeres Versprechen...wie die letzten Male auch).

Zudem fragte er am Telefon ganz schnippisch wann ich denn jetzt die letzte Rechnung zahle.

Nun meine Frage an euch: Muss ich ihm die Rechnung zahlen oder kann ich Abzüge machen? Wenn ja - wie viel? Er wird voraussichtlich heute dann eine zweite Rechnung stellen, ich gehe davon aus dass es dann insgesamt über 500€ sind.

Angenommen die Anlage funktioniert dann - kann ich was von den zwei Rechnungen abziehen? Oder muss ich ihm dann alles zahlen inkl. den Arbeitsstunden?

Angenommen die Anlage funktioniert wieder nicht und ich will ihn das nicht nochmal machen lassen - was kann ich ihm alles vom Rechnungsbetrag abziehen? Oder wie muss ich vorgehen? Oder muss ich gnadenlos dann alles zahlen?

LG

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Rechnungen automatisieren?

Mein Vater besitzt ein Reisebüro und derzeitig schreibe ich alle Rechnungen manuell auf. Ich habe zwar einige Schritte automatisiert, durch ein eigenes Python-Programm, sodass Rechnungsnummer, Summe der Kosten, Fluggesellschaft, Name usw. automatisch von der Excel Datei importiert und in eine Word Datei eingetragen werden. Allerdings muss ich die Flugdaten alle selber manuell eingeben, d.h. die Strecke, Abflug und Ankunft und das Datum. Diese muss ich zudem erstmal raussuchen, indem ich die entsprechende Bestätigungs-Mail für den Flug aus dem "E-Mail-Archiv" finde.

Dazu kommt noch, dass er bei verschiedenen Fluggesellschaften bucht, die ihre Daten alle anders in der Mail abbilden, bzw sogar manchmal nur als Datei anhängen, die ich runterladen muss, wodurch es sehr anstrengend ist, diese Rechnungsdaten einzutragen.

Ich denke mir, dass es definitiv eine bessere Methode geben muss, selbst wenn diese Geld kostet, dennoch kann ich mir nicht vorstellen, wie so etwas funktionieren soll, da das Programm, wenn es eins geben sollte, es irgendwie schaffen muss, all diese Daten in den verschiedensten Darstellungsformen zu verstehen.

Hat Jemand Erfahrungen mit sowas bei der Arbeit oder führt möglicherweise selbst ein Reisebüro???

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Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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