Mich interessieren die Konsequenzen vom folgenden hypothetischen Fall:

Ein Freelancer F arbeitet als Grafiker für Unternehmen A, das die Grafiken weiter an andere Kunden verkauft. F kennt die Kunden von A nicht, sondern nur deren Aufträge. F ist Kleinunternehmer und weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, d.h. auch A ist nicht zum Abzug berechtigt.

Da F A nicht vertraut, dass seine Daten geschützt sind und nicht an die Kunden weitergegeben werden, gibt er sich in der Rechnung als Person B aus (anderer Name und andere Adresse). Die Überweisung des Honorars erfolgt jedoch weiterhin auf seine echte IBAN.

Mir ist nicht ganz klar:

  • welche Nachteile hat A durch eine Rechnung mit falschem Namen/Adresse? Vorsteuer kann A so oder so nicht abziehen.
  • A hat die Rechnungen bezahlt und findet später raus, dass der Name frei erfunden war. Hat er eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu fordern? Denn schließlich wurde die Leistung dafür anstandslos erbracht und alle waren zufrieden.