Auslagen-Weiterberechnung mit Gewerbeschein und Rechnung nach §19?
Hallo Zusammen,
Gehen wir Davon aus, dass Jemand Reisekosten vorausstreckt (welche nach Auftragsgeber erstattet werden). Weiter legt dieser Beträge für den Auftragsgeber aus (zb. Tankfüllung).
Der Auftraggeber verlangt nun die Originalbelege zzgl. einer vom Gewerbetreibenden ausgewiesenen Rechnung.
- 1.Wieso muss zusätzlich eine Rechnung ausgewiesen werden?
Alle Posten auf der Rechnung gehen beim Kleinunternehmer ja in den Jahresumsatz und genaugenommen wird dieser dann eine Einkommenssteuer noch bezahlen.
- 2.Wieso kann der Gewerbe Treibender nicht die "Belege" einfach nur weiterreichen und ihm wird der vorausgestreckte Betrag erstattet ohne selbst dafür noch eine Rechnung zu schreiben?
Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe!
Viele Grüße
1 Antwort
Bei Auslagenerstattungen gibt es verschiedene Varianten, wie man das handhaben kann.
Ein durchlaufender Posten scheidet hier wohl aus, da z. B. bei den Tankquittungen kein Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Tankstelle vorliegt; bei Fahrkarten auch nicht, es sei denn, sie würden durch den Auftraggeber bestellt.
Ich gehe davon aus, daß Du umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer bist. Der Auftraggeber ist wahrscheinlich vorsteuerabzugsberechtigt, da er die Originalbelege haben möchte, denn nur diese berechtigen zum Vorsteuerabzug.
Du stellst ihm die Auslagen in Rechnung - die Originalbelege fügst Du bei und für Dich machst Du Kopien.
Du erfaßt die Auslagen als Betriebsausgabe und die Erstattung als Betriebseinnahme - das ist dann für Dich ein Nullsummenspiel - der Auftraggeber hat Betriebsausgaben und kann Vorsteuer geltend machen.
Hallo DerSchopenhauer,
vielen Dank erstmal für die Antwort!
in dem aktuell vorliegenden Fall ist es sogar so, dass der Auftraggeber nur eine digitale Kopie der Belege möchte und eine ausgewiesene Rechnung.
Den Stand des nach Kleinunternehmer-Regelung Hantierenden habe ich aber jetzt denke ich verstanden.
Zwar wird der Jahresumsatz erhöht, aber durch die eigene Betriebsausgaben der Gewinn nicht.
wenn man es genau sieht, muss also ein Kleinunternehmer aufpassen wenn er schon einiges verdient hat, damit sein Umsatz durch solche Dinge nachher über 17500 Eur rutscht...sein Gewinn sich jedoch null verändert hat.
vielen Dank nochmals!