Handwerker Rechnung nicht gestellt?
Ich finde nur Infos für die Handwerker wenn der Kunde scheinbar weiß, was er zu zahlen hat und vor allem An wen. (Bankverbindung, Vertragsnummer, Betrag)
Was wir haben ist ein Kosten Voranschlag vom Elektriker, der sich Logischerweise nicht binden lässt. (Anzahl der Materialien Stunden....) Ein good by ich bin jetzt fertig und das wars. Das war diesen Sommer. Die Infos das der da etwas nachlässig ist, haben wir vom vermittelnden Installateur. Das Geld ist abrufbereit
Aber auch wen im Privatkunden Vertrag keine Rechnung gestellt werden muss. Ich kann ja kaum auf gut Glück bezahlen....
Insofern weiß jemand verbindlich, ob die Zahlung dann auch ab dem 31.12.2019 beginnend nach drei Jahren an verfällt?
3 Antworten
Ein Kostenvoranschlag ist definitiv keine Rechnung. Wenn die Leistung während des Jahres 2019 erbracht wurde, dann beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist am 01. Januar 2020. Innerhalb dieser 3 Jahre mußt du die Rechnung natürlich bezahlen (wenn sie richtig ist).
Ok der Tag ist dann auch nicht das Thema für uns. Ich war nämlich auf 10 Jahre aus und bin gerade über eine andere Frage gestolpert.
Frag bei der Firma nach, wo die Rechnung bleibt! Ohne eine offizielle Rechnung bekommen zu haben, brauchst Du nicht bezahlen. Kommt keine Rechnung, beginnt die Verjährungsfrist mit Erledigung der Arbeit und endet nach 3 Jahren Ende des Jahres.
Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung!
Keine Ahnung, aber die Wahrscheinlichkeit ist ja recht gering, dass er auch überhaupt dann nach 2-3 Jahren noch ne Rechnung schicken würde. Ich vermute die kommt bald (dieses Jahr/Anfang nächstes) oder gar nicht mehr.
Na mal gucken. Ich war auf 10 Jahre aus....insofern.