Rohrbruch, Handwerker weigert sich diesen zu beheben macht aber ein Angebot für Sanierung, rechnet aber 177 Euro für Besichtigung ab. Ist das legal?
Schwiegereltern hatten einen Rohrbruch. Schwiegervater macht sonst alles alleine. Er hat aber einen Versicherung, daher sollte ein Handwerker den kleinen Rohrbruch (1,5m) beheben.
Handwerker kommt, schaut und weigert sich das Rohr zu ersetzen, macht aber ein Aufmaß für eine Sanierung eines größeren Rohrabschnitts.
Wir haben 3 Wochen auf das Angebot gewartet, mussten Anrufen und ihn erinnern, eine Woche später kommt das Angebot über 3000 Euro.
Haben es natürlich nicht angenommen.
6 Woche später kommt Rechnung über 177 Euro für Anfahrt und 1,5 Stunden "Arbeit" - Schwiegervater hat mehrfach gesagt, keine Sanierung sondern nur das Rohr reparieren.
Der Kundenwunsch war den Rohrbruch zu beheben.
Handwerker soll ein Angebot nicht umsonst machen, aber 177 Euro für etwas, was wir gar nicht wollten, ist schon Wucher.
7 Antworten
Der Schaden wurde nicht behoben, entsprechend fehlt auch die Grundlage für die Rechnung. Zahlung verweigern.
Hört sich für mich auch wirr an, zumal der Schaden bis heute nicht repariert wurde.
Wie viele Leute haben denn den Handwerker beauftragt, wenn für eine Sanierung eines größeren Rohrabschnitts ein Angebot nötig ist?
Meine Versicherung bezahlt den Schaden, nach Eingang der Rechnung.
Wenn der Handwerker 1,5 Stunden da war, dann war das seine Arbeitszeit. Egal, was genau er da gemacht hat. Dementsprechend ist die Rechnung korrekt.
Was war der Grund, warum er das Rohr nicht repariert hat? Wenns hier keinen Grund gibt, dann würde ich die Rechnung auch nicht zahlen.
Von nix kommt nix.
Und Frechheit gehört zurückgegeben.
3000 Euro ist kein Wucher mehr - von dem Geld kann man sich privat die gesamten Röhre wechseln.
Geschätzt liegt der Schaden bei MAXIMAL 200 Euro.
Zahl ihm keinen Cent.
Wenn er solche Preise hat, kann er das LOCKER ertragen.
Meistens verlangen die sogar in der Mittagspause mehr.
Mir kommt kein Handwerker ins Haus - ich mach alles selbst.
Geschätzt liegt der Schaden bei MAXIMAL 200 Euro.
Und das hast du via Ferndiagnose kalkuliert?
Hammer was hier abgeht..,
Wenn er lediglich das Rohr repariert, wird es Pottgünstig für ihn.
Wasserleitungen sind aus Kupfer, und 1,5 Meter kostet da nicht SO viel.
Wenn er das repariert kostet ihn das keine 20 Euro. Vieleicht macht er auch nur eine Muffe rum, und gut ist.
Alles in allem kostet ihm das Maximal 50 Euro.
Ich weiß aber nicht was für Wasserschäden entstanden sind - aber das ist hier Wurst, das ist nicht in der Rechnung einkalkuliert.
Es ist ganz klar der im Nachteil, wer Handwerklich nix kann.
Ein Haus kostet ungefähr 200.000 Euro, im EIGENbau bist du mit 100.000 schon komplett eingerichtet.
Wenn du es nach Amerikanischer Bauart baust, steht es mit um die 30.000 Euro.
Und da heißt es: das Handwerk verdient nix 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Das weisst du doch gar nicht, ob es nur die Kupferleitung oder die keramik - Abwasserleitung ist… und nicht jeder hat das handwerkliche Geschick sowas selber zu regeln
und wie schon gesagt wurde: der Handwerker übernimmt Haftung, ubd wenn der Rest von irgendwelchen DIY Junkies mit viel Halbwissen zusammengeschustert wurden, dann wird der das einfach nicht daran anschließen … und die umfangreiche rep kostet nunmal ein paar Euro mehr
Mag schon stimmen, aber das ist ja nur Spekulation mit dem kupferrohr.
So oder so sind jedoch die 3000 Euro haushoher Betrug, und kein Wucher mehr.
Ich weiß nicht genau was alles kaputt ist, da wäre ein Bild sehr schön gewesen.
Richtig… aber Fakt ist: ein Laie hat den Status quo geschildert … ein Fachmann begutachtet und sich geweigert eine ‚schnell-schnell‘ rep zu machen und stattdessen gesagt was seiner Meinung nach zu machen sei
und unter Berücksichtigung der tatsache, das es aktuell fast unmöglich ist einen Handwerker KURZFRISTIG ins Haus zu bekommen, würde ICH den FS empfehlen mir noch 1-2 weiter Kostenvoranschläge einzuholen, und im Vorfeld abzuklären ob der im Falle des ‚nicht-Zuschlags‘ kostenpflichtig wird… DANN hat er Vergleiche und kann das evtl etwas besser bewerten
Ferndiagnose ist immer zum scheitern verurteilt!
Der Handwerker ist verpflichtet eine Garantie für seine Arbeit zu geben. Wenn er einschätzt, das diese kleine verlangte Reparatur eigentlich nur Pfusch an der Sache ist, muss er das vorschlagen, worauf er Garantie geben kann.
Für so einen Betrag gehen die Handwerker aus dem Osten nicht einmal ans Telefon.
Ich kenne auch keinen Arbeitnehmer, der beim Chef für den halben Lohn auf dem Bau arbeitet, nur weil er nichts gebacken bekommt.