Knöllchen auf Privatparkplatz --- Anspruch auf Rechnung?
Forderung über Vertragsstrafe von einem privaten Parkplatzbetreiber erhalten... Habe ich Anspruch, dass dieser mir eine korrekte Rechnung stellt? Bitte nur Fachwissen, kein Gequatsche.
5 Antworten
Bei Vertragsstrafen fällt keine Umsatzsteuer an und kann somit auch nicht ausgewiesen werden.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=vertragsstrafen+umsatzsteuerpflichtig
Wahrscheinlich nicht, weil es sich ja um eine Schadenersatzforderung handelt (du sollst Schadenersatz dafür leisten, dass du den privaten Parkplatz vertragswidrig blockiert hast und darüberhinaus Verwaltungskosten bei ihm verursacht hast) und nicht um eine dir gegenüber erbrachte Leistung.
Ich wette, auf der Forderung ist aus demselben Grund auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
... nö, und auf Märchensteuer auch nicht, weil keine anfällt.
Die Forderung ist auch die Rechnung
MwST wird nur bei Produkten und Dienstleistungen fällig.
Ist hier nicht der Fall, daher muss diese auch nicht ausgewiesen werden.
Okay, das kann man so sehen, weil ja offensichtlich keine MwSt anfällt.
Ja, du hast in jedem Falle das Recht auf eine anständige Rechnung.
Wenn du auf dem Parkplatz von ihnen geparkt hast, hast du die AGBs akzeptiert. Wenn du dich nun nicht an die Regeln hältst (wie z.B. Parkscheibe auslegen) haben sie das Recht, dir eine "Vertragsstrafe" aufzuerlegen.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte! :)
Es ging nicht um die (berechtigte) Forderung als solche.
Nee, da fehlt der Ausweis der MwSt!