Wenn ich als Selbstständiger / Unternehmen eine Rechnung schreibe und nachher feststelle, dass ich Posten vergessen (,oder in die andere Richtung, Posten zuviel drin habe) - sprich ein Fehler unterlaufen ist, darf ich dann im Nachhinein die Rechnung korrigieren und somit ggf. vom Kunden auch einen Ausgleich (also Nachzahlung) verlangen, oder ist das dann Pech des rechnungsstellenden Unternehmens.

Wichtig!!! Ich möchte keine Meinungen, sondern eine belastbare Aussage oder gerne auch Erfahrungswerte.