Welches Kürzel bei Einzelunternehmen nach dem Firmennamen (Rechtform)?

4 Antworten

Ist das Unternehmen ein Kleingewerbe, das eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist kein Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig. Bei wachsenden Unternehmen mit stetiger Steigerung von Umsatz und Betriebsvermögen sowie Erhöhung der Mitarbeiterzahl ist der Inhaber als Vollkaufmann jedoch zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet. Kleingewerbetreibende können sich jedoch auch freiwillig unter dem Zusatz „e.K.“ (eingetragener Kaufmann) ins Handelsregister eintragen, verlieren damit aber die Vorteile des Kleingewerbes

Zunächst einmal grundsätzlich gar nichts. Es sei denn, Du bist eingetragener Kaufmann / Kauffrau. Dann kommt die Abkürzung eKfm bzw. EKfr dahinter.

Nichts, maximal davor Firma, wenn die voraussetzungen erfuellst :-P

Zumal der Unternehmensname ja wegen seiner gestlatung bereits auf ein einzelunternehmen hinweist :-P

Ein Einzelunternehmen ist mit dir persönlich identisch. Daher kommt kein Kürzel hinter deinen Namen, denn das Unternehmen heißt so wie DU !