Zusammen mit meiner Schwester möchte ich eine nicht gewerbliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) gründen. Zweck soll die Verwaltung mehrerer in unserem privatem Eigentum stehende Grundstücke sein, die allesamt vermietet sind.

Wir möchten uns beide von der neuen GBR anstellen lassen und einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen.

Grundsätzlich ist es so, dass man ab einer Beschäftigung von 450,01 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dieser pflichtversichert ist, wenn man keine andere Krankenversichetrung hat.

Ist das auch in unserem Fall so, wo ja Beschäftigungsgeber und Beschäftigungsnehmer quasi identisch sind und nur die Verwaltung privaten Vermögens erfolgt? Wo findet man gesetzliche Grundlagen hierfür?