Ich arbeite seit ca. 25 Jahren im Security Bereich bis 2009 auch gute 2 Jahre bei einem Sicherheitsdienst (§34a Sachkundeprüfung vorhanden). Da ich oft Angebote bekomme als Türsteher oder als Security zu arbeiten, diese aber nicht annehmen kann da ich keine Rechnungen schreiben darf würde ich gerne den Sicherheitsbereich als mietbarer Mitarbeiter in meine Gewerbeliste mit aufnehmen.

Es handelt sich nicht um die Gründung eines Sicherheitsdienstes, dessen Vorraussetzungen ja klar in der GewO nach §34a geregelt sind, sondern nur um eine Art Leih-Mitarbeiter wenn Not am Mann ist bestehender Sicherheitsfirmen.

So nun zu meinen Fragen:

  1. Gibt es eine Möglichkeit ein Gewerbe nur als Mitarbeiter nicht als kompletter Dienst anzumelden, denn alleine an den 5.000,- € die für einen Dienst Vorraussetzung wären, würden derzeit meine Bonität sprengen?

  2. Falls ja, was genau muss ich bei der Gewerbeanmeldung beachten und ausfüllen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

LG.