Selbstständig machen als FSJler/Schüler?

1 Antwort

Hallo WilsonDevinci, 

grundsätzlich können sich in Deutschland auch Schüler und FSJler selbständig machen. Das gilt sogar für Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da diese allerdings in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind (vgl. §§ 106, 107, 2 BGB), gelten einige Besonderheiten. Zu Beginn wird nämlich eine Vertretung durch die Eltern erforderlich sein. Diese wird erst dann nicht mehr notwendig, wenn für den konkreten Geschäftsbereich eine Ermächtigung zur selbständigen Geschäftsführung nach § 112 BGB ausgesprochen wurde.

Daneben gilt es aber auch die Auswirkungen auf die gesetzliche Familienversicherung zu beachten. Denn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind, sofern ihre Eltern nicht privatversichert sind, in der Regel über ihre Eltern mitversichert. Das ist unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr möglich. Damit dieser Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung nicht verloren geht, dürfen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Darüber hinaus gilt weiterhin die Schulpflicht. Es kann also zu massiven Doppelbelastungen kommen. 

Weitere Informationen über die gesetzliche Familienversicherung und darüber, wie Schuld und Selbständigkeit unter einen Hut zu bekommen sind, findest  Du im Gründerlexikon auf https://www.gruenderlexikon.de/magazin/jugendliche-gruender-und-schueler-auswirkungen-auf-die-familienversicherung-1891 und https://www.gruenderlexikon.de/magazin/selbstaendigkeit-schule-wie-kriegt-man-das-unter-einen-hut-1895

Viele Grüße vom Gründerlexikon!