Ich arbeite nebenberuflich als Nachhilfelehrerin. Für mich wäre es krankenversicherungstechnisch rentabler, das ganze als Minijob auszuüben. Dazu habe ich im Internet Folgendes gefunden: Kann ich Nachhilfe als Minijob geben

Private Nachhilfelehrer müssen als Selbstständige ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und bei der Minijob-Zentrale, wenn sie pro Monat nicht mehr als 400 EUR verdienen.

Stimmt es, dass ich die Tätigkeit unter diesen Bedingungen als Minijob anmelden kann? Ich habe nichts weiteres dazu gefunden. Kennt sich da jemand aus?