Digitale Cover Artworks verkaufen Freiberufler oder Gewerbe?

3 Antworten

Hey,

wenn du Grafiken im Auftrag anfertigst ist das eine freiberufliche Tätigkeit. Druckst du die Grafik ins verkaufst sie, ist das Handel und keine freiberufliche Tätigkeit.
„In einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 1976 (AZ III 27/75) wird ausdrücklich festgestellt, dass die Designer generell eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, sofern sie die Ergebnisse ihrer schöpferischen Tätigkeit nicht selbst verwerten, sondern – wie im Regelfall – gegen Entgelt einem Dritten zur praktischen Auswertung überlassen.“

Gerade bei Grafikern wird seitens des Finanzamtes die Künstlereigenschaft gerne angezweifelt, die die Voraussetzung der Freiberuflichkeit ist. Kein Verkauf von Produkt sondern von Ideen, lässt da die Definition eindeutiger dastehen.

aber solange du unter der Einkommensgrenze zur Abgabe von Gewerbesteuer bleibst, kannst du dich Freiberuflicher Grafiker nennen, ohne daß es jemand überprüft. Erst wenn dein Einkommen die Grenze von 24.500,- Gewinn per Anno übersteigt wird mal nachgefragt. Dann heißt es schnell die Definition klären uns gegen einen evtl. Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DieRaumagentur  11.10.2021, 21:15

Natürlich darf man in gewissen Grenzen auch Handel betreiben, sofern der Gewinn aus dem Handel deutlich unter den Einkünften der künstlerischen Dienstleistung bleiben und der Handel zum Schwerpunkt der künstlerischen Tätigkeit gehört. In deinem Fall also der Print zum Shirtentwurf.
die Rechnungslegung ist also wichtig: verkaufe den Entwurf hochpreisig und gebe die Shirts zum Selbstkostenpreis dazu - dann ist im Zweifel der Nachweis der künstlerischen Tätigkeit viel einfacher erwiesen.

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docbizz  22.10.2021, 12:04
@DieRaumagentur

Vorsicht: Da spielt das Finanzamt nur sehr ungerne oder gar nicht mit. Wir haben nach Rücksprache mit dem FA für die Lieferung von Drucksachen wie z.B. Visitenkarten zum Logoentwurf eine eigene Firma gegründet. Die hat zwar nur 2 - 3 Tausend EUR Umsatz gemacht, dafür waren die knapp 100.000 EUR Umsatz aus Honoraren für grafische Leistung aber eindeutig freiberuflich und somit gewerbesteuerfrei.

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Geochelone  11.10.2021, 21:54

Du übersiehst bei deinen Ausführungen, dass nicht die Finanzämter entscheiden, ob etwas Gewerbe ist oder nicht, sondern die Gewerbeämter. Wenn du von dort einen Bußgeldbescheid bekommst, interessiert es niemanden, was dir irgend wann einmal ein Finanzbeamter oder ein Finanzgericht gesagt hat...

Es interessiert die Gewerbeämter schon, ob ein Gewerbetreibender sei Gewerbe angemeldet hat oder nicht, egal ob er Gewinn oder Verlust macht.

Und auch ein Freiberufler, der in untergeordnetem Maße Handel betreibt, muss ein Gewerbe anzeigen (z.B. Apotheke).

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docbizz  13.10.2021, 13:09

Dem ist genau so. Geistige Leistung = Freiberufler. Der Verkauf von "Vorgefertigtem" ist gewerblich. Also: Du entwickelst deine Cover bietest verschiedene Entwürfe im Netz an und machst dann für den Kunden eine Anpassung. Für alles verlangst du keinen Preis, sondern sprichst konsequent von Honoraren für den ausgewählten Entwurf und die Anpassung.

Bis ca. 25.000 ,- EUR Gewinn (nicht Umsatz!) ist es egal, verdienst du mehr, wird das Finanzamt nachfragen. Du bestehst auf deiner kreativen Tätigkeit, woraufhin das FA Arbeitsproben von dir haben will, die es auf ihre künstlerische Qualität hin begutachten lässt. Das haben wir zweimal hinter uns, seitdem sind wir Freiberufler.

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Machst du Grafiken nach deinen Vorstellungen, die du nur einmal zum Verkauf anbietest, ist das wie Kunst = freiberuflich.

Verkaufst bzw. bietest du diese Grafik mehrfach an, ist das Handel = Gewerbe.

Sagt dir der Kunde, was er will und du machst es, ist es Gewerbe.

Ich könnt emir vorstellen, daß Du bei eienem Steuerberater auch eine verbindliche Auskunft bekommst.

Und monatlich bezahlen braucht man den für einmalige Fragen nicht, den bezahlt mann dann einmalig.

Ich denke Geochelone hat es mit seiner Antwort ganz gut getroffen.

Ich meine auch, daß die einstufung regelmäßig bei Webdesignern für Streit mit Finanzamt/ KSK sorgt.

Woher ich das weiß:Hobby