In den Niederlanden abgemeldetes Fahrzeug in DE zulassen?

2 Antworten

Als analoge Info zu deiner Problemstellung gedacht: Du hast keinen Neuwagen, deswegen fällt jeder Hinweis darauf flach, und ich weiß nicht, inwieweit ein Buggy einem Auto importtechnisch und zualssungstechnisch gleichgestellt ist.

Übergabe des Fahrzeugs 

Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity).

Zulassung in Deutschland

Um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen müssen bei der Zulassungsstelle folgende Papiere vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
  • Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • COC (EU-Typengenehmigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck üblicherweise bei der Zulassungsstelle direkt erhältlich)

das hier fällt ja weg:
(Hinweis: Neufahrzeuge, für die es keine COC gibt, müssen bei der technischen Prüfstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) zur Einzelabnahme vorgeführt werden. Kosten je nach Übereinstimmung der technischen Daten: 50 bis 150 EUR. Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bekommen Sie von der Zulassungsstelle ausgehändigt.)

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/reimport/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann nehme ich an, dass dieser Buggy in NL zugelassen war und es dazu holländische Papiere gibt. Ich hatte mal über was Ähnliches nachgedacht gehabt als ich nach den nächsten Gebrauchtwagen gesucht hatte.

So wie ich herausgefunden hatte müsste ich das Fahrzeug beim TÜV (Ostdeutschland bei Dekra) vorstellen um das COC ausstellen zu lassen, darüber hinaus müsste noch eine HU erwirkt werden (dazu könnte man wahlweise auch zu anderen Vereinen, aber wenn man ohnehin da ist würde ich es gleich da machen).

Dann wäre nur noch eine Versicherungsbestätigung nötig und den Rest kann man direkt an der Zulassungsstelle erledigen.

Bei "Buggy" wäre zu beachten wie da genau die Erstzulassung erfolgte und ob der technische Zustand zur Erstzulassung mit den Zulassungsvorschriften in Deutschland zum Erstzulassungszeitpunkt vereinbar ist. Das grosse Problem daran ist, dass es eigentlich ein VW-Käfer ist, der irgendwann vor Urzeiten unter den damaligen Zulassungsvorschriften produziert und zugelassen wurde. Nachdem es zu einem Buggy umgebaut wurde wird es als Neuwagen zum Zeitpunkt des Umbaus betrachtet!!! Wenn also da zB ein Motor drin ist dessen Abgasverhalten zum Zeitpunkt der "Erstzulassung" nicht mehr den deutschen Zulassungsvorschriften entsprach bekommst Du den in D nie zugelassen. Ich weiss nicht in wie fern Holland da gleiche Zulassungsvorschriften wie Deutschland hatte, Buggys gab es aber jedenfalls schon vor EU und verschärfte Zulassungsvorschriften in D auch schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung