Hallo,

der Vermieter hat seinen Makler beauftragt, die Wohnungs- u. Schlüsselübergabe (alte Whg) zu machen. Somit hat der Makler auch im Auftrag des Vermieters das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben. Ist seine Unterschrift gültig?

Danke u viele Grüße