Ich gebe mein angemietete Wohung zum Monatsende an dem VM zurück (Rückgabe der Mietsache). Zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, dass von mir zu verantwortende Beschädigungen (hier: Macke im Waschbecken, Tür an der Duschkabine ab) noch vorhanden sind. Die Beschädigungen sind der Haftpflicht-Versicherung gemeldet und im Moment tauscht sich der VM mit der Schadensabteilung bzgl. der Regulierung aus. Was muss ich als Mieter tun, wenn das bis zur Rückgabe der Wohung nicht geregelt ist? Ich gehe davon aus, dass der VM die Übergabe ablehnen kann bzw. eine Nachfrist stellt. Da aber die Versicherung den Schaden regel (und zwar zum Zeitwert), werde ich schwerlich persönlich den Schaden nachbessern - kann der VM wegen diesen Schadens ernsthaft eine Nutzungsentschädigung verlangen, da er die Wohung wg. dieses Schadens nicht vermieten kann? Ist das als Folgekosten zu verbuchen und wird vom Versichere geregelt?

Danke für evtl. Antworten!

Gruß, Matthias