hallo,
ich habe eine frage zum thema mietrecht. wir sind nach 9 monaten mietdauer aus unserer wohnung ausgezogen. nun steht die übergabe bevor. um flecken an den weißen wänden abzudecken, haben wir extra die im mietvertrag angegebene farbe (weiß) bestellt. damit haben wir die flecken an den wänden großzügig ausgebessert, obwohl wir ja nach dieser kurzen mietdauer dazu nicht verpflichtet sind. leider haben wir nun festgestellt, dass das weiß nicht dem weißton in der wohnung entspricht und an manchen wänden sind nun weiße flecken zu sehen. das weiß in der wohnung ist dunkler. komisch nur, dass diese farbe eben im mietvertrag stand.
wie sieht das denn hier rechtlich aus? kann der vermieter so die übergabe der wohnung verweigern?