Die Mutter meines Mannes hat ihm das Zweifamilienhaus vor fünfzehn Jahre überschreiben. Sie hat für sich und ihrem Ehemann das lebenslange Wohnrecht eingeräumt und beansprucht.

Nun ist sie für einigen Monaten verstorben und der Stiefvater meines Mannes wohnt weiterhin in der Wohnung seiner verstorbenen Frau - ist ja sein gutes Recht.

Allerdings ist seine Schwester zu ihm gezogen. Zwar hat sie ihre eigene Wohnung etwa 30 km entfernt, jedoch übernachtet und verbringt sie circa 28 Tage im Monat bei ihrem Bruder. Sie weigert sich bei der Stadt anzumelden, weil sie meint, dass sie "nur zu Besuch" sei.

Neulich wurde uns mitgeteilt, dass der Stiefvater sein Haushalt als "Einpersonhaushalt" umgemeldet hat, und er will sich nur an 33% der Nebenkosten anstatt 50% der Nebenkosten beteiligen - auch bei Heizkosten, obwohl die Wohnung nach wie vor geheizt werden muss, ob eine Person da wohnt oder fünf. Die Schwester nehmt alle Mahlzeiten beim Bruder, badet und wäscht soger ihre Kleidung bei ihm, sei der Tod seiner Frau.

Ab wann ist "Besuch" faktisch nicht mehr Besuch? Muss der Stiefvater weiterhin die Nebenkosten für zwei Person bezahlen? Bis jetzt haben wir die Heizkosten durch Haushalten geteilt, nicht Personen. Darf er das jetzt anders auslegen?