Hallo gemeinde, 

Ich habe ein eingetragenes Lebenslanges Wohnrecht an einem während der Ehe gekauften Haus, das Haus ist unbelastet.

Nun sind wir seit etwa einem Jahr getrennt ich habe eine eigene Wohnung genommen weil meine Frau auf Trennung bestanden hat und ich nicht wollte das unser kleiner Sohn aus seinem umfeld gerissen wird.

Frage, darf meine Frau einfach das Schloss in der Haustür wechseln obwohl im Notariellen Vertrag steht das ich jederzeit mich auf dem ganzen Anwesen bewegen kann und ich auch noch einen großteil meiner persönlichen sachen im Haus habe.

 

Gruß

Pino