Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Erneuerung einer mitvermieteten Einbauküche. Wir sind im Dezember eingezogen und haben bei der Übergabe bereits aufnehmen lassen, dass die Küche in einem schlechten Zustand ist. Das bezieht sich auf die Küchenzeile an sich, die Schubladen sind abgenutzt, schief und schließen teilweise nicht mehr richtig. Die Arbeitsplatte und Hängeschränke zeigen abgeplatzte Ecken. Der Herd und der Kühlschrank sind technisch nicht auf dem neuesten Stand und fallen gelegentlich aus (beim Herd eine Platte, der Kühlschrank fällt manchmal kurzzeitig aus).

Nach Anfrage bei der Hausverwaltung kam die Antwort, mit zwei Möglichkeiten:

1) Wir holen ein Angebot für eine Küche nach unseren Vorstellungen ein, legen dieses dem Vermieter vor und bekommen evtl. einen finanziellen Zuschuss.

Wie ist das dann bei Auszug? Mit wieviel Bezuschussung kann man da üblicherweise rechnen? Was ist mit der Miete? Gibt es ggf. eine Abschlagszahlung?

2) Die Hausverwaltung holt ein Angebot ein und lässt die Küche so einbauen, dementsprechend wird die Miete erhöht.

Ist das rechtens? MMn ist eine Mieterhöhung nur bei Modernisierung üblich.

Ich bedanke mich für hilfreiche Informationen.

Liebe Grüße,

Lotte