Moin Leute, ich hätte mal folgende Frage. Wann gilt ein Balkon eigentlich als Wintergarten? Habe letztens ein Schreiben vom Vermieter bekommen,dass die MIete erhöht werden solle,weil der Balkon dicht sei und somit ein Wintergarten wäre. Tatsache ist jedoch,dass er weder verglast ist,noch wirklich dicht ist,weil da eine große Lücke ohne Verkleidung ist und der "Wintergarten"auch nicht beheizbar ist. Gilt das ding dann wirkich als Wintergarten und somit als Wohnraum der angerechnet werden kann? Würd mich über eine Antwort freuen,weil mir das alles schon recht komisch vorkommt. Gruß oscr