Vegan in einer WG - abschreckend?

Hallöchen an alle :) Und zwar hätte ich eine kleine (etwas dumme) Frage an alle, die in einer WG wohnen bzw es gerne täten. Ich bin gerade dabei mich nach WG's umzusehen und 'Bewerbungen' zu schreiben. Davon hat natürlich auch meine Mutter erfahren und sagte mir promp: 'Aber schreib bloß nicht in die Email, dass du Veganer bist, dann nimmt dich doch eh keiner!'

Jap. Ich lebe seit längerer Zeit vegan und meine Mum, die die vegane Lebensweise sowieso verabscheut, meinte, das würde mögliche WG-Kameraden abschrecken, und ich würde ja mit diesem Essensstil sowieso keine WG finden. :D (Noch zu meiner Person: ich verurteile keineswegs 'Fleischesser', finde den Geruch von Fleisch vollkommen in Ordnung, und kann den Anblick somit ebenfalls ertragen ;) Auch von Diskussionen darüber bin ich eher genervt, und möchte nur, dass jeder das isst, was er für richtig hält. ^^)

Und deshalb eine (oder auch mehrere) Frage an euch: - Würdet ihr dies aus der 'Bewerbung' streichen? -> Macht für mich irgendwie wenig Sinn. - Würde es euch als Fleischesser abschrecken, mit einem Veganer zusammenzuleben?

Ich weiß diese Frage klingt, als würde ich Menschen als fürchterlich intolerant gegenüber anderen Lebensweisen abstempeln, aber irgendwie macht meine Mum mir etwas Angst, wenn sie mir das alle Stunde sagt. :D

Ich bedanke mich schon einmal für alle, die sich zum Lesen dieser Frage erbarmt haben und mir vielleicht noch ihre Meinung mitgeteilt haben. ^^

Fleisch, vegan, Toleranz, WG, Wohngemeinschaft, VeganLüge
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

Waschmaschine, Stress, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Auszug, Elektrogeräte, WG, Wohngemeinschaft, Zuzahlung, teilen
Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?

Hallo!

Es geht mal wieder um Mietrecht. Folgendes:

Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung und habe vor 2 Wochen meinem Vermieter einen Brief geschickt, indem ich darum bitte, eines meiner Zimmer untervermieten zu dürfen.

Im Internet habe ich mich schon kundgetan und erfahren, dass Vermieter in den wenigsten Fällen dagegen stimmen können, sofern man ein berechtigtes Interesse angibt (welches ich habe)

Die Antwort kam gestern:

Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf. Die Miete muss weiterhin von mir gezahlt werden, ich bekomme die Miete dann von dem Mitbewohner. Wie wir uns diese aufteilen ist für den Vermieter nicht "relevant". Weitere Vorgabe ist, dass der Mitbewohner sich "polizeilich anmelden" muss, sprich sich bei der Stadt als Anwohner anmelden. Ok soweit...

Mein Problem ist, dass ich jetzt theoretisch keinen "Vertrag" (Untervermieten darf ich es ja offiziell nicht) mit dem Mitbewohner machen darf. Ich bestehe aber auf etwas Schriftliches, schriftliche Vereinbarungen über die Dauer des "Untermietverhältnisses", die Höhe der Kosten, Sonstiges.

Kann ich nun also einfach einen "Vertrag" schreiben, quasi einen Untermietvertrag, ihn aber einfach nur anders betiteln? Ist dies zulässig? Kann mir jemand vielleicht auch sagen, was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?

Wenn ich garkeinen Vertrag machen darf: wie kann ich mich da dann absichern? Garnicht?

Ganz herzlichen Dank schonmal für die Hilfe

Miete, wohnen, Mietrecht, Vertrag, Wohngemeinschaft, untervermieten
Wie bringe ich WG-Regeln und WG-Putzplan am offensichtlichsten an?

Heyho, ich lebe jetzt seit knapp 2 Jahren in einer WG mit einem Kumpel und wir bekommen es einfach nicht auf die Reihe einen ordentlichen Putz- und Regelplan zu machen.

Daher wollte ich mal nach Vorschlägen fragen, wie ich, ohne, dass ich mit Ihm rede und mit leere Versprechungen anhören muss, die Regeln und den Putzplan unübersehbar ausstellen / gestalten kann? Hatte überlegt, dass die WG-Regeln im Wohnzimmer an der Wand stehen (wie sone Sprüche oder Weisheiten, vielleicht auch lustig gestaltet - aber WIE bringe ich sie an die Wand? Wo bekommt man das günstig in einer guten Form oder kann ich das selber machen?

Wo sollte ich am besten den Putzplan hinhängen und in welcher Form überhaupt - ein Kalender - wo eingetragen wird, wer was wann tun muss?

Bisher haben wir es immer relativ spontan gehandhabt, die Regeln tausend Mal geändert und im Endeffekt die Unordnung zu 90% akzeptiert. Ich bin aber ein sehr ordentlicher Mensch und mich regt die Unordnung JEDEN Tag auf. Ich komme aber mit Aufräumen wegen viel Besuch und wenig Unterstüzung nicht hinterher!

Gute Regeln haben wir schon ausgearbeitet, es hapert daran, es an die Besucher zu bringen. Gute Ideen für einen Putzplan haben wir schon - wir haben es nur noch nicht aufgeschrieben und ich würde auch diesen gern OFFENSICHTLICH irgendwo hängen haben - in welcher Form auch immer.

Danke schonmal für alle Ideen! Bin echt am verzweifeln in dem Chaos!

Leben, Wohnung, wohnen, Gerechtigkeit, Regel, Regelung, WG, Wohngemeinschaft
Abnutzungsgebühren in einer WG verlangen?

Ich lebe seit 1,5 Jahren mit einer Mitbewohnerin zusammen. Mir stehen neben den Gemeinschaftsräumen etwa zehn Quadratmeter mehr Wohnraum zur Verfügung als ihr. Trotzdem haben wir bislang die gleiche Miete bezahlt. Dafür habe ich sämtliche Anschaffungen in der Wohnung alleine bezahlt. Mir gehört praktisch alles außerhalb ihres Zimmers. Vom Küchentisch über den Kühlschrank bis zur Waschmaschine.

An der Regelung, dass sie für weniger Quadratmeter die gleiche Miete zahlt, stört sie sich jetzt. Wir haben die Wohnung noch einmal genau vermessen und ausgerechnet. Statt 315 Euro müsste sie nur 302 Euro bezahlen.

Wie sieht das denn aber mit der Nutzung sämtlicher Geräte aus? Kann ich dir dafür eine Art Nutzungsgebühr verlangen und wonach richte ich mich da? Insgesamt habe ich viel Geld investiert. 600 Euro für eine Waschmaschine, 500 Euro für einen Kühlschrank, 400 Euro für Küchenmöbel, 250 Euro für einen Kaffeevollautomaten, usw. Insgesamt komme ich auf mehr als 2000 Euro.

Ihre Argumentation ist, dass sie für die Benutzung nichts bezahlen möchte, weil die Dinge ja schließlich mir sind und ich die Sachen ja auch behalte, wenn sie auszieht. Soweit ist das ja auch korrekt. Meine Argumentation ist, dass sie die Sachen ganz normal verschleißt, Nur am Beispiel Waschmaschine: Früher oder später wird ja eine Reparatur anfallen. Das kann soweit sein, wenn sie noch hier wohnt oder eben nicht mehr.

Lösungen aus anderen Wgs kommen bei uns nicht wirklich infrage. Sie wird selbst keine Anschaffungen für die Wohnung tätigen, die meine Investitionen irgendwie ausgleichen würden. Wir haben ja auch alles. Sie wird in einem Jahr mit ihrem Studium fertig sein und dann wegziehen. Aus der momentanen 2er WG wird dann wieder eine normale Singlewohnung. Das Experiment WG hat sich für mich schon erledigt. Vorher ausziehen kommt für mich allerdings auch nicht infrage. Die Wohnung läuft über eine Genossenschaft, ist sehr günstig und ich habe lebenslanges Mietrecht.

Was würdet ihr tun? Auf knapp 15 Euro verzichten, um den Frieden in der WG zu wahren? Oder würdet ihr darauf bestehen, dass das ganze finanziell fair abläuft? Und was ist am Ende fair?

Wohnrecht, Wohngemeinschaft
Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Freunde vom Mitbewohner sind immer da?

Hallo. Wegen meiner Ausbildung bin ich jetzt nach München gezogen. Ich wohne befristet in einer WG und dafür dass in meinem Zimmer, im Bad und auch im Treppenhaus überall Schimmel wuchert, find ich, dass die Miete echt zu teuer ist.. Aber in München als Azubi etwas bezahlbares zu finden ist ja schon etwas schwerer. Jedenfalls wohne ich jetzt mit einem Freund, mit dem ich Abi gemacht habe zusammen in der WG. Die WG ist schon recht klein und seit der 1. Woche die ich hier bin, sind eigentlich immer mehr Leute hier, als die überhaupt Miete zahlen..

Gleich am Anfang war seine Schwester Tag und Nacht da... Die hat dann Leute eingeladen, hat mit denen in der mini Küche gekocht und hat auch hier geduscht usw.. Das hat mich schon aufgeregt.. Soetwas geht 1 Woche.. Aber doch nicht 3 Wochen. Jetzt ist die Schwester auf jeden Fall weg, aber jetzt steht seit letzter Woche Donnerstag immer eine Kulturtasche von der besten Freundin meines Mitbewohners im Bad.. Da hab ich mich schon gewundert.. Ja.. scheinbar wohnt die gute Dame jetzt hier.. Sie ist immer da, läuft in Jogginghosen hier rum, duscht hier, kocht hier.. und vor allem ist sie auch da, wenn mein Mitbewohner nicht da ist, wahrscheinlich bekommt sie auch bald den Ersatzschlüssel.. -.- Ich meine, sie ist echt nett, aber mir gehts hier einfach ums Prinzip..

Die eigene Privatsphäre, die in so einer Mini-Wohnung zu 2. sowieso schon nicht wirklich gegeben wäre, gibts eigentlich schon gar nicht mehr...

Ehrlich gesagt seh ich es auch gar nicht ein, dass ich die komplette Miete zahle, obwohl ich Wochenends sowieso meist nicht da bin und die Freunde meines Mitbewohners hier ein und ausgehen und Strom, Wasser und auch die Lebensmittel verbrauchen.. Außerdem kenn ich die Leute von meinem Mitbewohner ja auch nicht wirklich.. Ich will ihnen nichts unterstellen, aber ich mag dass nicht, wenn meine ganzen Wertsachen eigentlich für jeden zugänglich in meinem Zimmer liegen, weil zuschließen geht ja auch nicht und mitnehmen kann ich Laptop usw. ja auch nicht immer.. Vor allem war am Wochenende die gesamte Bude voll. Alle Bandmitglieder meines Mitbewohners haben hier geschlafen...

Das beste ist ja eigentlich, dass ich letztens meinem Mitbewohner erzählt habe, dass mein Freund am Wochenende kommt, wegen der Wiesn.. Da sagt er "Ja ist natürlich okay.. Solange er nicht 1 Woche bleibt." Ich dachte ich hör nicht richtig.. seine Freunde wohnen Wochen hier und mein Freund dürfte nicht mal 1 Woche da bleiben? -.-

Ich finde das einfach so blöd, aber ich weiß nicht ob ich nicht einfach übertreibe.. Mich nervt das einfach voll auf so beengtem Raum einfach immer von fremden Leuten umgeben zu sein und für die eigentlich Strom und Wasser mitzufinanzieren, wo ich ja sowieso selbst fast kein Geld habe. Weiß auch nicht wie ich da mit meinem Mitbewohner drüber reden soll.. Die Leute sind ja alle nett und er zahlt hier ja auch Miete.. Also kann er auch bestimmen wer hier reingeht und wie lange er bleibt.. :(

Freunde, Privatsphäre, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Besuch der Freundin in der WG

Grüßt euch!

Und zwar hege ich mit meiner Freundin seit gestern mittlerweile eine halbjährige Fernbeziehung (der Begriff ist weitschweifend, ich bin jedes Wochenende bei ihr ;) ) Sie wohnt in Thüringen und ich bin grad in Heidelberg zur Ausbildung. Kommen wir zur Sache...

Ich wohne in einer 3-Mann (Zweck-) WG. Über uns im Häuschen wohnen unsere Vermieter, ein Rentnerpärchen. In der WG ist Küche und Badnutzung zusammen, jeder hat sein eigenes Zimmer (um die 20qm²). Meine Mitbewohner sprechen so gut wie nie mit mir (wie gesagt, Zweck WG) und als sie zum ersten mal zu Besuch kam hatte ich nur einen Mitbewohner bei mir, da das dritte Zimmer im Ausbau war. Meine Freundin kam damals keinem in die quere (Ich geh mit ihm fast zeitgleich aus dem Haus, bin früher zu Hause als er), verstand sich sehr gut mit den Vermietern. Die eine Woche war perfekt.

Der Knackpunkt: Als sie in dne Sommerferien zwei Wochen bei mir überbleiben wollte, hatten meine Vermieter in einem Gespräch mit ihr alleine zu ihr gesagt, das sie doch nur eine Woche bleiben könne, die zweite aber daheim bleiben soll. Dies vergaß sie mir leider zu sagen (sie ist halt Schusselig, dafür lieb ich sie). Als ich sie die WOche darauf wieder mitbrachte ging das Theater dann los. Ich sollte sie heim fahren bzw in den Zug stecken (Heim fahren war wegen Arbeit schlecht, Zug fährt sie nicht gerne, vor allem Abends. Abgesehen davon ist sie noch minderjährig.) Nach einem heftigen Schlagabtausch mit meinen Vermietern fuhr ich sie letztendlich noch heim (kurzfristig "gelber" Urlaub, gefiel meiner Ausbilderin gar nicht..), damit es keinen weiteren Ärger gibt. Als Grund nannte man mir damals "Ja weil nächste Woche kommt jemand 3. in die WG, das wäre zuviel".

Auf dnen Punkt getroffen:

..Stellt sich meine Frage folgendermaßen da: Meine Freundin möchte in den Herbstferien sehr gerne wieder eine Woche hier her kommen. Nun hab ich leicht bammel meinen Vermietern bescheid zu sagen (das ist ja wohl das mindeste) bzw sie frei Schnauze dann einfach mitzubringen. Haben meine Vermieter das Recht, dies zu verbieten? Sie würde für 5 Tage hier bleiben, Mo - Fr, Freitag würde ich mit ihr wieder nach Thüringen fahren.

Akutelle Lage in der WG: 3 Mitbewohner (einschließlich mir), nach wie vor gemeinschaftliche Küchen und Bad benutzung.

Hoffe auf fixe Hilfe!

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Freundin, WG, Wohngemeinschaft, Besuch
Muss ich der GEZ melden, dass ich in eine WG gezogen bin, wenn für diese bereits gezahlt wird?

Hallo Leute,

leider habe ich für meinen Fall nirgendwo eine passende Antwort zum leidigen Thema "GEZ" gefunden:

Ich bin im Juli 2013 in eine Wohngemeinschaft gezogen, für die eine meiner Mitbewohnerinnen bereits den Beitrag für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat, und zwar bis zum Zeitraum 11.2014 (ab da zahle ich für die WG). Bevor ich in die WG gezogen bin, war ich bereits bei der GEZ angemeldet und habe gezahlt. Nun habe ich es versäumt, meinen Umzug in die Wohngemeinschaft der GEZ mitzuteilen, woraufhin diese Mahnungen an mich schrieb. Natürlich habe ich die GEZ dann darauf hingewiesen, jetzt in einer WG zu wohnen, und dass durch die neue gesetzliche Regelung seit 2013 schon durch meine Mitbewohnerin für die WG gezahlt werden würde.

Die GEZ nahm dies zur Kenntnis, möchte aber trotzdem die ausstehende Summe von mir einziehen, weil ich ihnen nichts von meinem Umzug gesagt habe.

Entscheidend ist also die Frage: Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könnt,

beste Grüße - T.

Umzug, Mahnung, Meldepflicht, WG, Wohngemeinschaft, Rundfunkbeitrag
Hartz 4 Wohngemeinschaft Krankenversicherung

Hallo

Bin gerade auf diese Seite gestoßen und habe eine Frage, die sehr wichtig für mich ist. Mein Freund und ich leben jeder in seiner eigenen Wohnung. jetzt wollen wir gerne zusammen ziehen, also ich zu ihm. Er ist jedoch derzeit wegen Depressionen arbeitsunfähig, also Hartz 4 Empfänger. Ich habe eine Vollzeitstelle, bekomme ca. 1500 Eu netto Lohn. Habe schon im Internet (Hartz 4 Rechner) nachgeschaut. Mein Freund würde keine Leistung mehr bekommen. Das wäre ja ok, auch wenn 1500 Eu für zwei Leute nicht gerade viel ist. Jetzt aber zu meiner Frage: Muss ich meinen Freund dann auch krankenversichern oder zahlt das noch die Arge? Habe bei meiner Krankenkasse angerufen. Der freundliche Herr am Telefon meinte, dass ich meinem Freund nicht über mich versichern kann. Das würde nur gehen, wenn wir verheiratet wären, also Familienversicherung. Bei der Arge reicht es schon wenn man zusammenlebt, bei der Krankenkasse zähle aber nur eine Ehe.Ob die Arge diese in unserem Fall zahlen würde, wüsste er nicht. Dies wäre dann eine freiwillige Krankenversicherung und kostet 157 Euro! Jetzt bin ich ziemlich ratlos. Wir wollen ja irgendwann heiraten. Aber wenn für uns der richtige Zeitpunkt ist und nicht wegen einer Krankenversicherung. Aber 157 Euro... ich würde doch dann schon mit meinen 1500 Euro netto für alles aufkommen.

Kennt sich jemand damit aus???

Danke für eure Antworten.

Hartz IV, Wohngemeinschaft
Ärger mit Mitbewohner, Katze schmeißt Fernseher um (Haftpflichtversicherung)

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin. Inwieweit dass jetzt stimmt, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme. Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat). Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen. Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte).

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.

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Freundin von Mitbewohner zahlt keine Miete - kann man den Vermieter über unrechtmäßige Mitbewohner unterrichten?

Hallo,Was kann man tun, wenn die Freundin eines Mitbewohners sich ungefragt in der Wohnung eingenistet hat?

Ich habe sie mehrmals darum gebeten, dass sie mindestens ihre Nebenkosten zahlt, so wie es meine Freundin auch tut, weil sie sehr viel Zeit bei uns verbringt.

Irgendwann hat sie zugestimmt den gleichen Monatlichen Betrag (auch rückwirkend für die Zeit in der sie schon hier "wohnt") wie meine Freundin zu zahlen. Dieser Zusicherung ist nach 2 Monaten und weiteren Ermahnungen nichts gefolgt

Abgesehen davon, dass ich persönlich ein Problem mit ihrer Art habe, hat sie ungefragt schon ihren Namen an das Klingelschild geklebt und ihre Hasen in die Wohnung geholt.Wegen weiteren persönlichen Differenzen mit ihrem Freund, meinem Mitbewohner, und der allgemeinen Lage habe ich bereits gekündigt. Ich sehe jedoch nicht ein für sie die Nebenkosten zu zahlen. Sie wohnt mittlerweile 4 Monate bei uns und geht nicht grade Sparsam mit dem Wasser um.

Ich möchte euch die Einzelheiten ersparen, aber es ist einiges Vorgefallen und ich bin ziemlich frustriert diese wunderschöne Wohnung verlassen zu müssen, weil ich keine Kraft mehr für einen Kleinkrieg habe. Mein Mitbewohner und seine Freundin haben mich tatsächlich rausgeekelt. Aber wenn ich gehen muss, dann muss sie auch gehen!

Kann man den Vermieter von unrechtmäßigen Mitbewohnern unterrichten? Kann ich die Polizei rufen und sie aus der Wohnung entfernen lassen?

Miete, Schulden, Mietrecht, Nebenkosten, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.

Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?

Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)

Wohnung, ALG II, Amt, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, WG, Wohngeld, Wohngemeinschaft

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