Darf Mitbewohner besuch verbieten?
Hallo,
und zwar ist es so, dass meine beste Freundin in einer 2er WG wohnt.
Irgendwann hatte meine BF mal eine andere Freundin kurz mit reingebracht. Daraufhin hat die MB sehr beleidigt reagiert und hat im Anschluss meine BF mehrere Tage respektlos behandelt. Die MB hat daraufhin auch gemeint sie wolle nicht mehr, dass diese Person die WG betrete.
Als ich später mal zu Besuch war, war die MB richtig seltsam zu mir. Gab mir böse Blicke, hat mich nicht gegrüßt, obwohl ich sie gegrüßt habe.
Ein paar Wochen drauf war es so, dass die MB nach einer neuen Wohnung suchen wollte (kam komplett unerwartet von ihr aus) und es war eigentlich ganz klar, dass ich danach einziehen würde, sobald sie ausgezogen war. Die MB hatte mich seitdem völlig ignoriert und nurnoch böse beäugt, obwohl wir nie irgendwas miteinander hatten. Meine BF musste es ihr ab diesem Punkt auch immer vorher anmelden, wenn ich vorbei kam.
Nun wollten wir das mit der Miete regeln, da die MB ziemlich oft meinte sie ziehe bald aus. Daraufhin ist die MB grundlos sauer geworden, meinte es sei doch nicht sicher (obwohl sie drauf und dran war ?) und sagte dann zu meiner BF sie wolle mich nicht mehr in der WG sehen und ich dürfte jetzt nicht mehr kommen, da ich etwas gemacht hätte was sie aber nicht sagen will.
So geht das ständig, so dass meine BF niemanden mehr einladen darf in die WG und wenn sie es doch macht, geht die MB mit ihr um wie mit einem Stück Dreck.
Darf sich ein/e MB so verhalten und solche Verbote aussprechen?
6 Antworten
Sie darf sich verhalten wie sie möchte. Besuch verbieten kann sie trotzdem nicht.
Wenn beide im Mietvertrag stehen, dann kann sie Besuch nicht verbieten.
Deine Freundin sollte eher mal mit ihr ins Gespräch gehen, wo das Problem liegt, wenn Besuch kommt, zumal es sich um Einzelpersonen handelt um nicht um große Gruppen die Lärm machen und ihren Müll und Dreck abladen, nehme ich an.
Kann sie kein vernünftiges Argument anbringen, die ihr Verhalten erklären dann würde ich mir tatsächlich überlegen auf kurz oder lang eine neue WG mit reiferen Mitbewohnern zu suchen, wer weiß was sonst noch kommt
Sie kann kein Besuch verbieten wenn beide im Vertrag stehen
ABER
Wenn deine Bf länger als 6 Wochen bei dir wohnt ohne Bestätigung des Vermieters kannst gekündigt werden.
Da brauchst ne Erlaubniss.
Dh sie könnte nach 6 wochen dem Vermieter schreiben und sich beschweren.
BF = Busenfreundin, oder Brieffreundin oder Berufsfeuerwehr
MB = Mitbewohnerin, Meistbietende, Mutter Beimer oder was ?
Diese Kürzel, die in deinem Umfeld verstanden werden, sind noch nicht Allgemeingut der Deutschen Sprache geworden und sicher nicht auch im Mietrecht zu finden, deshalb bitte ich Aufklärung der Abkürzungen.
Die Art deines Mietvertrages gibt Auskunft über deine Rechte in der Wohnung. Daher die Frage, bildet deine BF? mit der MB? eine MP(Mieterpartei), die gesamtschuldnerisch haftet oder ist dein(e) BF lediglich ein(e) UM(Untermieterin)?
Ich hab am Anfang der Beschreibung die Kürzel noch ausgeschrieben. Dachte das sei so verständlich.
Letzteres versuche ich im Moment herauszufinden.
Was heisst sie kann es verbieten. Sie kann das schon tun, nur muss sich keiner dran halten. Ich würde hier einfach kündigen und eine neue Wohnung suchen. Mitbewohnerstreit bringt nichts.
Meine BF ist erst eingezogen und kann aus finanziellen Gründen nicht schon wieder ausziehen.
Das Problem ist dass meine BF aus finanziellen Gründen nicht umziehen kann und auch erst eingezogen ist.
Leider lässt sich mit der MB nicht wirklich reden was das angeht. Sie hasst Menschen einfach, hat auch selbst nie Besuch.