Auf dem Bild seht ihr eine Feuerwehrzufahrt vor einem Wohnblock. Auf der linken Seite Bereich 2 stehen 2-3 kleine Roller. Bereich 1 ist definitiv eine Feuerwehrzufahrt. Bereich 2 weiß ich nicht. Es ist allerdings unmöglich mit einem Feuerwehrauto von Bereich 1 in 2 zu gelangen. Viel zu eng! Ist es trotzdem eine FWZ?
Bei der Eigentümerversammlung wurde das Thema angesprochen. Die Roller dürfen da nicht stehen. Im Bereich 2 stehen aber auch Fahrradständer mit Rillen im Boden eingelassen.
Zu meiner Frage: Warum sollten die Roller da nicht stehen dürfen? Ob da nun ein Fahrrad oder ein Roller steht ist doch egal, oder!? Und wenn es eine Feuerwehrzufahrt ist, dann wären doch die Fahrräder genauso im Weg. Und das Gesamtbild der Wohnanlage wird damit auch nicht gemindert.
Vielleicht steht irgendwo eine Gesetzt, womit das Ganze geklärt werden kann. Weiß vielleicht jemand den passenden Paragraph usw. Oder an wen kann ich mich wenden? Polizei?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße