Darf meine mitbewohnerin besuch herein lassen gegen meinen willen?

11 Antworten

Hey :)

Ich persönlich würde mit ihr nochmal gründlich alles regeln und wenn sie das nicht versteht dann sagst du ihr das du sie rausschmeißen kannst.

Oder du beredest mit ihr das sie das machen kann aber nicht in der Wohnung.

Du sagst ständig, du wärst Hauptmieter.

WENN denn nur du im eigentlichen Mietvertrag stehst, dann ist sie deine Untermieterin.

Kündige ihr außerordentlich fristlos zu morgen und schriftlich!

Begründung:

- vertragswidriger Gebrauch wegen Drogen. (AG Pinneberg, Urteil vom 29.08.2002, 68 C 23/02)

Zusätzlich im selben Schreiben kündigst du ihr "hilfsweise fristgerecht zum" Monatsende Februar 2016! Bei 14 Tagen zum Monatsende MUSST du ihr diese Kündigung MORGEN spätestens in die Hand drücken!

Ist sie am 01.03. noch da, kannst du sie endgültig vor die Tür setzen. Raus aus der Bude, Schloss tauschen. Ihr Zeug packen und ihr in Anwesenheit eines Dritten aushändigen.

Und schon ist wieder Ruhe in der Bude!

Wenn sie nicht im Mietvertrag steht,kannst Du das verbieten, wenn sie aber ein schriftlich festgehaltenes Wohnrecht hat, dann darf sie natürlich ihren Besuch empfangen, wie es ihr beliebt.

Wenn es zu krass wird, solltest Du ihr kündigen und das mit dem Vermieter absprechen, denn Du bezahlst ja offensichtlich ohnehin alles selbst, dürfte also kein Problem sein.


"Ist sie also untermieterin auch wenn sie im vertrag steht?"

Sie ist  nicht Untermieterin, sondern Mieterin wie du in einer Mieterpartei mit Personenmehrheit. Auch ein angekündigter Auszug dürfte bei diesem Vertragskonstrukt mit Schwierigkeiten verbunden sein. Dazu muss der MV entweder gemeinsam gekündigt oder aufgelöst werden. Der Nachzug eines neuen Mieters ist prinzipiell vom Einverständnis aller Beteiligten der Vermieterpartei, der Mieterpartei und des Nachziehenden abhängig.

Unabhängig davon bist du verpflichtet Straftaten zu verhindern, wenn du gefahrlos die Möglichkeit dazu hast. 

Ein Recht des Besuchsverbotes gegen deine Mitmieterin hast du indessen nicht. 

Dann ist sie Untermieterin bei dir. Kannst ihr kündigen, sie soll sich eine eigene Wohnung suchen. Ist dann halt nicht mehr deine Freundin.


samaboolama 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 16:09

Die freundshaft ish eh beendet. Ist sie also untermieterin auch wenn sie im vertrag steht?

0
Spuky7  14.02.2016, 16:11
@samaboolama

Wenn sie mit im Vertrag steht, ist sie auch Hauptmieterin. Knöpf ihr mal die halbe Kaution ab. Sie muss die Hälfte davon zahlen, wenn sie im Vertrag steht.

0