Scheidung: wie bringe ich Partner zum Auszug?
Wir wollen uns scheiden lassen.
Mein Mann wollte - recht kurzfristig - zum 01.05. ausziehen. Und das unbedingt. Das fand ich zwar nicht gut, weil ich da gerade einen Monat hatte um mich einzustellen. Aber ich habe mich um alle Anträge gekümmert, da die gemeinsamen 3 minderjährige jugendliche Kinder bei mir bleiben (Unterhaltsvorschuss, Wohngeld).
Jetzt sagt er, er kann noch nicht sagen, ob er zum 01.05. auszieht, weil die Wohnung, für die er ab dem 01.05. unterschreiben hätte noch nicht fertig renoviert sei. Das könnte später werden. Das Amt kriege doch nicht mit, wenn er länger bleibt.
Ich könnte platzen. Ich will einfach, dass er geht. Erst so, dann so und ich soll das Amt betrügen? Er ist einfach nur noch Balast.
Nun habe ich gelesen, dass ich ihn nicht einfach rauswerfen kann, weil wir noch verheiratet sind. Allerdings bin ich die alleinige Mieterin dieser Wohnung. Ginge es vielleicht doch?
Ich glaube das mit der Wohnung irgendwie nicht so Recht, auch wenn ich den Durchschlag des Vertrags gesehen habe.
Für Antworten danke ich im Voraus!
2 Antworten
Ihr könnt auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben, das ist kein Betrug.
Ihr lebt nicht mehr als Paar zusammen, sondern als WG.
Natürlich kann Dein Mann auch übergangsweise in ein Hotel ziehen.
Giwalato
Solange Ihr beide nicht geschieden seid, hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt, den Du oder Dein Anwalt für Dich beantragen muss.
Ob Du zusätzlich Anspruch auf Wohngeld hast, solltest Du mit Deinem Anwalt klären.
Ab sofort machst du keinen Handschlag mehr für ihn. Er muss für sich selbst sorgen. Koch so, dass es für dich und die Kinder reicht, schließ ggf. Vorräte ein. Teile ihm im Kühlschrank ein Fach zu und verbiete ihm, sich aus den anderen zu bedienen. Keine Wäsche mehr waschen, nichts, aber auch gar nichts mehr für ihn tun, sonst wird das Trennungsjahr gehemmt.
Danke für die schnelle Antwort.
Aber ich habe bereits einen Antrag auf Wohngeld gestellt und ich habe laut Antwort einen Anspruch darauf, nur muss der Mann ausziehen. Sonst zählt sein Gehalt mit. Unterhalt für mich kann er eh nicht zahlen, nicht einmal voll für die Kinder.
Meine Frage bezieht sich eher darauf, ob ich ihn zum Auszug zwingen kann obwohl wir verheiratet sind da ich die alleinige Mieterin bin und nicht wir beide.
Immerhin wollte er unbedingt zum 01.05. ausziehen. Von mir aus müsste das nicht sein. Jetzt wo ich alle Anträge erledigt habe heißt es plötzlich er will erst später und ich habe Falschangaben gemacht.
Ich habe mit meiner Arbeit und den Kindern genug zu tun. Ich kann mich nicht noch um seine Launen kümmern.
Ich muss zusehen, dass ICH die Miete pünktlich zahle, damit ICH mit den Kindern nicht rausfliege. Finde mal als Alleinerziehende mit 3 Kindern schnell mal eine Wohnung in der Stadt. Schon diese hier ist eigentlich überbelegt, weil das eine Zimmer 0,5 Quadratmeter zu klein ist.
Mein Mann könnte vorübergehend zu seinem Bruder ziehen - will er aber nicht weil zu weit. Ist nicht mein Problem.
Seine neue Wohnung hat 2 Zimmer. Da kann er die Klamotten erstmal in einem Zimmer unterbringen bis das andere renoviert ist und dann andersherum. Will er auch nicht. Nicht mein Problem.
Er soll zum 01.05. wie er anfangs wollte raus und fertig.
Danke!
Wäsche wasche ich schon lange nicht. Das war ein Drama! Der arme! Ich schätze, wenn ich gar nichts mehr mache und das Kochen und Einkaufen getrennt wird, dann zieht er sofort aus. ;-)
Dann hast du doch erreicht, was du wolltest. Sag ihm, du hast dich beraten lassen und das du eben nichts mehr für ihn tun darfst und dich daran hältst. Er möge doch mal eben noch für sich einkaufen gehen und schauen, wie er heute zu einem Abendessen kommt- aber eben nicht bei dir und durch dich. Und bleib hart! Ich wünsche dir viel Kraft.
Tausch das Schloss aus wenn er zur Arbeit ist und stelle seine Sachen irgendwo hin wo er sie abholen kann. Sonst wird der nie ausziehen. Ich hatte bei Trennungen auch immer das Problem und beim dritten Mal hab ich mir ne neue Wohnung gesucht und bin dann selber ausgezogen
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich Wohngeld beantrage, dann wird das leider schwierig. Dann zählen auch seine Einkünfte. Die habe ich jetzt natürlich nicht angegeben, weil ich davon ausgegangen bin, dass er am 01.05. weg ist.
Wir wohnen zu fünft in einer 3-Zimmer Wohnung. Getrennt ist hier nichts. Er geht auch nicht wirklich einkaufen und isst mit. Ist bislang auch OK wegen der Kinder. Und wir haben noch bis Ende des Monats ein gemeinsames Konto. Danach aber nicht mehr.