Vermieter im selben Haus von Winterdienst befreit?

Hallo.

Ich bin gerade etwas gefrustet. Wohne seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung und der Vermieter wohnt in der Wohnung unter mir im selben Haus. Er ist ein hobbyloser Renter (nix gegen Hobbylose oder Rentner) und hat sich in der kurzen Zeit schon als Kontrollfreak herausgestellt (wann ich die Rolläden runtermachen soll, dass ich meinen Postkasten leeren soll, dass ich die Mülltonne früher reinholen soll etc.).

Heute (Sonntag) hat es geschneit und abgesehen davon, dass er mich um 7:35 mit einem Anruf geweckt hat, sagte er auf die Mailbox, dass ich auch mal dran sei mit Schneeschippen und die Schaufel etc. stünden unten bereit.

Habe davor noch in den Vertrag geschaut: Solange der Vermieter es nicht klar übernimmt, hat der Mieter die Pflicht zum Winterdienst. Ok. Also muss ich schippen. Dort steht aber auch, dass es einen Plan geben muss, aus dem hervorgeht, wer wann dran ist. Als ich ihn dann nach so einem Plan frage, sagt er: "Sie sind immer dran, denn ich bin der Vermieter."

Er scheint wohl überzeugt zu sein, dass der sich als VERmieter im gleichen Haus selbst von der Räumungspflicht befreien kann. So weit ich online gelesen habe, muss diese Pflicht aber fair auf alle Parteien im Haus verteilt werden. Zählt er nun als Partei? Oder als Vermiter, der die Räumungspflicht auf den Mieter abwälzt?

Kurz: Kann sich der Vermieter im selben Haus selbst von der Räumungspflicht befreien?

P.S.: Davor wohnte er allein dort. Da musste er ja auch Schnee schippen. Es ist also klar, dass er das ausnutzt, und uns die ganze Arbeit aufbrummen will. Und echt, hätte der alte Mann freundlich gefragt, hätte ich es gern gemacht, aber so finde ich das einfach unverschämt.

Schnee, Recht, Mietrecht, Vermieter, Winterdienst
Kann ich irgendwie gegen den Winterdienst vorgehen?

Hallo!

Wir haben dieses Problem schon seit einigen Jahren, aber dieses Jahr ist es am schlimmsten. Vor einigen Monaten haben wir uns eine Schneefräse angeschafft, da bei uns im Dorf doch relativ viel Schnee fällt. Seit dem ist der an unserem Grundstück angrenzender Bürgersteig vollständig gereinigt, sogar der Rand ist gut sichtbar. Nun jetzt kommt das Problem: Diese Stunden der Arbeit werden bei uns ganz einfach vom Winterdienst nutzlos gemacht. Sobald einer mit seinem Traktor, oder was auch immer sie gerade fahren, ankommt schiebt er den ganzen Schnee von der Straße auf den Bürgersteig und fast auf unser Grundstück. Somit ist der Bürgersteig innerhalb von Sekunden nicht mehr begehbar. Das macht der Winterdienst schon seit den Tagen, an dem es viel Schnee bei uns gab. Unserem Nachbar (wohnt über uns, besitzt aber eine eigene Ausfahrt , Ausgang etc.), reinigt er aber akribisch die Einfahrt und den Bürgersteig.

Ich habe schon überlegt mich im Bürgerbüro bzw. beim Rathaus zu beschweren, aber die taten schon vor Jahren nichts. Mit den Fahrern lässt sich nicht reden, sie tun so als sehen sie mich nicht, oder tun "jaja'n" alles ab, oder bringen irgendwelche Sinn befreiten Argumente warum sie alles auf den Bürgersteig schieben müssen (bei mir liegt an der Kreuzung ein riesiger aufgekippter Schneeberg).

Kann ich irgendwie, eventuell rechtlich, dagegen vorgehen? Oder gibt es erst mal andere Schritte die ich gehen sollte?

Schnee, Recht, Bürgersteig, Winterdienst
Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?

Hallo zusammen!

Seit meinem Einzug hier vor über 5 Jahren, verhält es sich mit dem Winterdienst So, dass der Vermieter einen Winterdienst ordert, der Kostentechnisch dann jedes Jahr bei der Jahresendabrechnung auf die Mieter umgelagert wird. So weit so gut.

Seit gestern Abend haben wir nun - neben einem Sack Streusalz - jeder einen Brief im Kasten, in dem steht, dass für dieses Jahr kein Winterdienst gefunden wurde und der Räum und Streudienst somit auf die Mieter umgelagert wird. Anbei ein Plan, wer wann damit dran ist.

Es handelt sich hier um fünf Häuser mit je sechs Parteien.

Im Plan inbegriffen sind leerstehende Wohnungen, eine Rentnerin die schon seit 1 1/2 Jahren in einem Pflegeheim ist (sie konnte sich aber noch nicht von ihrer Wohnung trennen, weil sie hofft, wieder nach Hause zu kommen), ein 87 jähriges Pärchen von denen sie durch Chemo sehr gekennzeichnet ist und er durch Dialyse sehr geschwächt ist und viele, viele alleinstehende Witwen, die froh sind, wenn sie ihren Müll alleine raus bekommen.

Der Rest geht arbeiten. Einige - wie ich - in wechselnden Schichten.

Nun habe ich heute morgen mit meinem Küchenbesen (wir haben ja garkein Arbeitsmaterial!) den Eingang und Gehweg gefegt, weil die leerstehende Wohnung unter mir dran wäre - ich aber auch die Gefahr nicht eingehen will, dass das sehr kranke Pärchen neben mir dahingehend etwas tut oder gar fällt.

Die Frage nach diesem Roman: Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung - so plötzlich - mit dem Wissen, dass kein Arbeitsmaterial außer diesem einen Sack Salz vorhanden ist?

Wie soll und kann es funktionieren, wenn in diesem Plan alle mit inbegriffen sind (selbst nicht vorhandene Mieter), vor allem die, die gar nicht können?

Mag übertrieben klingen, aber als Beispiel nehme ich mal nur das Haus, in dem ich wohne: Das kranke Pärchen, eine Seniorin im Pflegeheim, eine leerstehende Wohnung, ein Single - ambulante Pflege im Schichtdienst, ein Ehepaar mit Kind - er Schichtdienst, sie Masseurin und ich Schichtdienst in der Gastronomie - auch Wochenende und Feiertage.

So ungefähr sieht es auch in den anderen 4 Häusern aus.

Wie soll man hier dieser plötzlichen Verpflichtung nachkommen? Ist dies alles so zulässig?

Recht, Vermieter, Winterdienst
Winter: Schnee schippen muss man auf falsch parkende Autos Rücksicht nehmen?

Hallo, mich würde es gerade interessieren in wie weit ich auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nehmen muss.

Stand ist der, dass es sich bei dem Grundstück eigentlich um einen Privatparkplatz handelt. Leider fehlt jedoch das genaue Schild dazu und im ersten Moment sieht es aus wie ein Hinterhof. Obwohl am Rest der Straße Parkplätze für Ärzte etc. sind.

Jetzt im Winter gibt es auf diesem Parkplatz einen Schneehaufen, und auch der Winterdienst der den Weg für die medizinischen Parkplätze frei macht schiebt uns zumindest einen kleinen Weg bei uns frei.

Nun hat sich ein nicht denkender Autofahrer natürlich gedacht: "Super da ist frei ich parke da." Er hat sich somit genau vor den Schneehaufen gestellt, der bereits über 1m hoch ist.

Der Winterdienst kann so natürlich nicht mehr darauf schieben, da der freundliche Fahrer natürlich mit seiner Karre diesen Platz blockiert und er ihn maximal zuschieben kann und uns damit auch den Ausgang versperren würde.

Aber zurück zum Thema. Meine Frage ist, ob ich darauf aufpassen muss, dass das Auto durch Schnee und ähnlichem nicht beschädigt wird. Die Frage kommt nicht von ungefähr. Gerade dann wen der Winterdienst uns einen Berg vor die Einfahrt schiebt (wir müssen selbst räumen) sind da nicht selten Eisblöcke drin.

Ich selbst bin gerade mal wenig über 1.50 m groß und muss auch so den Schnee schon eher werfen als auf den Hügel zu schippen. Da wir aber nicht wirklich viel mehr Platz haben können wir eigentlich nur den Schnee-Hügel zum Abladen benutzen.

Wisst ihr ob ich darauf achten muss, dass Eisklötzer etc. nicht aufs Auto kommen dürfen? Natürlich nicht mutwillig, dass ich die auf das Auto werfe, sondern bezogen darauf, dass die vom Hügel runter rutschen und ähnliches.

Wäre froh wenn mir jemand da einen Tipp geben kann in wie weit das Recht da geht.

Auto, Schnee, Winter, Rechte, Sachbeschädigung, Winterdienst, Pflicht

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