Geh- und Fahrtrecht über anderes Grundstück: muß ich für Instandhaltung, Reinigungskosten und Winterdienst dem dienenden Grundstück etwas bezahlen?

6 Antworten

Ja. Wenn dort ein Weg ist, den du benutzt, musst du auch für die Kosten aufkommen. Wenn du diesen Weg alleine benutzt, sogar auch alleine. Wenn auch der Eigentümer des Grundstücks den Weg mitbenutzt, teilt ihr auch die Kosten. 

Wenn nichts geregelt wurdem werden die Kosten anteilig der Nutzung verteilt. Jedoch nur wenn der Eigentümer das verlangt.  Der Berechtigte selbst hat keine Ansprüche gegen den Eigentumer

wenn ich einen weg über ein drittgrundstück nutzen darf , pflege und erhalte ich den im eigeninteresse.

wer haftet bei schlechten eis räumung im winter?