Vermieter verlangt Statiker-Gutachten vor Wasserbettaufbau; rechtens?

Ich möchte in meiner Mietwohnung ein Wasserbett aufstellen. Die Wohnung befindet sich im 4.OG eines um ca. 1900 gebauten Hauses.

Der Vermieter stimmt dem Aufstellen eines Wasserbetts nicht zu, da er nicht weiß, ob der Boden die Last tragen könne. Auch existieren keine Pläne mehr zu dem Haus, auf Grund dessen eine ausgebildete Person anhand dieser Rückschlüsse auf die Tragfähigkeit ziehen könnte.

Der Boden ist im Allgemeinem schon sehr uneben und federnd in der Wohnung. Wenn draußen auf der Hauptstraße vor dem Haus ein dicker LKW vorbeifährt, vibriert der Boden in meiner Wohnung. Macht also schon so im Ganzen nicht den stabilsten Eindruck.

Der Vermieter verlangt daher von mir, dass ich von einem Statiker eine Bestätigung vorlegen soll, dass der Boden tragfähig genug ist, bevor er seine Zustimmung erteilt. Dieses selbstverständlich auf meine Kosten. Da keine Pläne existieren, müssten die Deckenbalken freigelegt werden, was das vorherige Entfernen des Laminats und die Entfernung des darunterliegenden Dielenbodens voraussetzt. Also ein nicht geringer Aufwand.

Das 140cm x 210cm Bett hat eine Wasserfüllung von 405 Litern, stehend auf einer die Last verteilende Unterkonstruktion von ca. 120cm x 200cm. Gesamtgewicht ohne Personen ca. 450kg Ich habe unabhängig voneinander zwei Statiker angerufen, die eine Belastung von ca. 2,5kN/m² ausgerechnet haben und daher nicht pauschal sagen wollen, dass das ohne Probleme gehen würde.

Meine Frage lautet daher: Kann der Vermieter mir pauschal das Aufstellen eines Wasserbetts untersagen ohne dass er belegen kann, dass dieses auf Grund der Statik nicht machbar ist? Bin also ich in der Bringschuld ihm zu belegen, dass dieses in seiner Wohnung/Haus ggf. doch möglich ist? Wenn ich es einfach aufstellen würde und es passiert doch was (kein Durchbruch... aber es muss sich ja nur ein Balken setzen z.B.) wer haftet für dieses?

Mietrecht, wasserbett

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