Guten Abend, Wir haben unsere Eigentumswohnung ohne Küche vermietet. Der vorletzte Mieter hat seine Küche an unseren aktuellen Mieter verkauft. Nun ist in der Küche dieses Mieters wegen unsachgemäßer Installation des Siphons unter der Spüle ein Wasserschaden an unseren Boden und der Wand, sowie an der Decke der darunter liegenden Wohnung entstanden. Alle Eigentumswohnungen (teilweise vermietet) in dem Haus ist über die Eigentümergemeinschaft bei der Gebäudeversicherung versichert, Hausrat für unsere vermietete Eigentumswohnung haben wir natürlich nicht, wir haben dort ja keinen eigenen Hausrat. Ob der Mieter hausratversichert und/oder haftpflichtversichert ist wissen wir aktuell nicht. Die Geschädigte Nachbarin in der unteren Wohnung hat eine Firma beauftragt als sie den Wasserschaden an ihrer Decke entdeckt hat. Laut heutigem Schreiben der Hausverwaltung bekämen wir hierfür die Rechnung geschickt, da der Schaden ja durch den unsachgemäßen Anschluss der Spüle (die wir ja nie haben anschließen lassen, da Wohnung ohne Küche vermietet wurde) entstanden sei. Welche Partei haftet denn hier für welchen Schäden?