Wie lange darf eine Versicherung ein Kündigungsschreiben ignorieren?

Mittels Einschreiben haben wir vor etwa einem Monat einige Versicherungen bei der Signal Iduna gekündigt. Obwohl es den Versicherer eigentlich nichts angeht, geht aus den Kündigungsschreiben eindeutig hervor, dass es sich bei der Kündigung um eine wohlüberlegte Entscheidung aufgrund der unverschämten Versicherungskonditionen handelt und jeder Rückgewinnungsversuch etc. daher zu unterlassen ist.

Statt Eingangsbestätigung ab wann genau die Kündigung greift bzw. wann mit Auszahlung von Rückkaufswert bzw. Ansparungen zu rechne ist, erhielten wird bisher nur ein merkwürdiges Schreiben, dass uns doch sehr stutzig machte:

" Sehr geehrter ... bezugnehmend auf ihr Schreiben vom ... Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen um vor einer Kündigung ein Beratungsgespräch zu vereinbaren... wir weisen darauf hin... möglicherweise erheblicher Schaden, wenn Sie nicht versichert sind... blah alte Verträge, tolle Konditionen blah... Bitte beachten sie, dass dieses Schreiben weder eine Bestätigung des Eingangs noch eine Annahme ihrer Kündigung darstellt."

Ist das zulässig? Wie kann denn das sein, dass man sich inhaltlich auf eine Kündigung bezieht, von der man sich aber offen lassen will, sie gar nicht erhalten zu haben? Und kann die Versicherung auf ein Beratungsgespräch bestehen bevor sie die Kündigung umsetzt. Wie viel Zeit hat die Versicherung um der Kündigung nachzukommen? Und welche Möglichkeiten haben wir noch, wenn die Versicherung so ignorant auf Kündigungsschreiben reagiert?

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Greift die Unfallversicherung?

Hallo, vor bald 3 Jahren habe ich mich an meinem Daumen verletzt. Ich hab einen ziemlich heftigen Schlag darauf bekommen. Ich bin direkt zum Arzt gegangen. Dieser meinte dann, dass mein Daumen innerhalb von ungefähr 2 Jahren wieder vollständig heilen würde. Wie ich ja bereits sagte, sind jetzt fast 3 Jahre um, und es hat sich noch nichts gebessert. Die Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt und der Finger ist noch immer geschwollen und schmerzt teilweise. Also war ich vor kurzem wieder beim Arzt (noch kein halbes Jahr ist um). Der gleiche Arzt meinte jetzt, dass mein Daumen nie wieder heilen würde. Es wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und es stellte sich heraus, dass der Arzt eine weitere Verletzung zusätzlich zu der davor diagnostizierten übersehen hatte. (Diese war soweit ich weiß schon damals nicht heilbar) Seit der Verletzung ist ja schon ziemlich viel Zeit vergangen. Greift die Unfallversicherung jetzt, weil ich ja wegen dem Arzt keine Anfrage an die Versicherung gestellt habe? Dieser meinte ja, der Daumen würde heilen, in so einem Fall bekommt man ja kein Geld. (Bin gesetzlich versichert/1.diagnostizierte Verletzung: Kapselriss/2. diagnostizierte Verletzung: Wachstumsfuge zertrümmert)

Danke für alle Antworten!!!
(fachliche Antworten wären besonders gut 😊)

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Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

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verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?

Hallo , ich habe ein relativ komplexes Probelm.

Und zwar , ist mein Vater welcher in Frankreich gelebt hatte vor ca. 10 Jahren verstorben. Dieser war zu ca. 80% behindert (Epilepsie oder etwas ähnliches - oder irgendeine Einschränkung).

Da mein Vater und meine Mutter niemals verheiratet waren , und auch keinen Kontakt mehr über Jahre hatten , haben mein Bruder und ich Niemals etwas vom Erbe erhalten (nicht einmal einen Pflichtteil etc.) was jedoch auch egal ist. Das eigentliche Problem ist , dass wir (mein Bruder und Ich) seit über 10 Jahren keine Halbwaisenrente erhalten , wir sind jedoch beide erwachsen und schon mit 3 und 5 Jahren aus Frankreich nach Deutschland gezogen.

Heute habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ob man noch eine Halbwaisenrente beantragen könne.

Die Antwort darauf war , dass keine Halbwaisen rente gezahlt werde , da der Vater nicht in die Deutschen Rentenversicherung eingezahlt habe.

Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.

Ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wo ich mich melden kann bzw sollte , und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt hier eine Halbwaisenrente zu erhalten.

LG rhazox

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Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

Durch Krankheit (Krankenhaus und Reha) betreute mein Sohn wochenlang meinen Hund. In dieser Zeit besuchte er einen Freund und blieb dort über Nacht, weil er sehr weit weg wohnt.

Leider zerkratzte mein Hund dort einen Schrank.

Nun zu meinem Problem: Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte. Vorher hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie ich den Schaden melden solle. Dort sagte man mir ich solle nur den Geschädigten, wann es passiert ist und wie es passiert ist, schriftlich mitteilen.

Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung, dass der Freund der Betreuuer und Hüter des Hundes gewesen wäre und es wäre dann sein eigener Schaden.

Ich legte direkt Widerspruch ein und schilderte für Sachlage noch einmal ganz genau, nämlich dass mein Sohn während meiner Krankheit der Betreuuer war und dass mein Hund dort mit meinem Sohn über Nacht untergebracht war, weil eine Heimreise zu weit war (Hin- und Zurück über 600km). Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Ich habe dann nochmals Widerspruch auf dieses Schreiben eingelegt und erklärte, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass mein Sohn und nicht der Freund der Betreuuer war. Außerdem würde ich wohl kaum den Hund so weit weg für einen Tag unterbringen.

Leider kam nur wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass nur das erste Schreiben zugrunde gelegt wird. Weiß jemand Rat? Ich habe schon 2x widersprochen und alles richtig gestellt, aber davon will die Versicherung nichts hören ( klar, sie will Geld sparen).

Gibt es noch eine Chance, dass der Schaden reguliert wird? Kennt sich jemand aus?

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Schaden durch mein Pferd?

Hallo Leute ,die Stallbesitzerin verlangt von mir, dass ich ihre Satteldecke bezahle. Sie hatte Ihre Satteldecke in meine Box gehängt, wo mein Pferd drin steht. Nun hat mein Pferd ihre Satteldecke zerrissen,die sie in die Box gehängt hat wo mein Pferd steht. Die Box wird von meinem Pferd genutzt aber die Satteldecke gehört der Stallbesitzerin , Sie weiß, dass in dieser Box nur mein Pferd steht. Nun geht es um die beschädigte Satteldecke. Kann die Stallbesitzerin von mir verlangen, dass ich ihre Satteldecke zahle ,die sie in die Box gehängt hat, wo mein Pferd steht. Hätte die Stallbesitzerin nicht können ihre Satteldecke woanders lagen als in meiner Box Ich kann doch nicht dafür haften,das Sie Ihre Sattel decke in meine Box Hängt wo mein Pferd steht. Gilt da nicht das Eigenverschulden. Nun die Frage an euch Nr1 mein Pferd steht in Ihrer Box,muss ich für den Schaden zahlen den mein Pferd angerichtet hat? Nr2 Kann sie denn nicht die Satteldecke in Ihren Schrank hängen statt bei mir in meine Box wo mein Pferd steht? Nr3 Ist es denn nicht die eigene Schuld der Stallbeitzerin, dass sie ihre Satteldecke in die Box Hängt wo mein Pferd steht? Nr4 Hätte sie nicht damit rechnen können das mein Pferd ihre Satteldecke kaputt macht Nr5 Was sagt der Gesetzgeber dazu wegen der Schadenshaftung? gibt es da keinen § der aussagt das die Stallbesitzerin Ihren Schaden selber tragen muss? weil sie Ihre Decke in die Box hängt wo mein Pferd drin steht Ich bedanke mich jetzt schon für eure reichhaltige Antworten

Pferd, Versicherung, Haftung
Auszahlung Vergleichssumme durch Versicherung nach Gebäudeschaden an Eigentümer oder Nießbrauchsinhaber des Hauses?

Verzwickt!?!

Wir hatten letztes Jahr einen großen Brandschaden im Haus, vom Versicherer bescheinigte Schadensumme ca. 190 000 Euro. Nachdem nun bereits verschiedene Grundsanierungen erfolgt u. vom Gebäudeversicherer bezahlt wurden, bot uns heute die Versichung einen Vergleich über die Restsumme (ca. 52 000,-) an. Dieses Summe wurde als "frei verwendbar" ausgelobt, lt. Schadenregulierer erfolgt keine weitere Prüfung hinsichtlich der Verwendung.

Wir wollen das auch so machen, aber...

Ich bin im Grundbuch (und erbvertraglich) als Besitzer des Hauses eingetragen

(Haus gehörte meiner verstorbenen Mutter),

mein Vater (als Witwer) genießt ein erbvertragliches Nießbrauchsrecht, d.h. alle Mieteinnahmen gehen auf ihn, natürlich auch unbeschränktes Wohnrecht.

Er hat im Gegenzug die erbvertragliche Pflicht zur laufenden Unterhaltung des Hauses. Mein Bruder behauptet nun, dass die o.g. Vergleichssumme mir gar nicht zustehe,

sondern nur meinem Vater (Hintergrund wohl: wir sind beide hälftig als Erben seines beweglichen Vermögens eingesetzt). Ich argumentiere dagegen, dass

die o.g. Summe nicht in Verbindung mit dem genanntem Nießbrauchsrecht steht, sondern den nur den  Eigentümer (also mich) zusteht.

(Der Versicherungsvertrag des Gebäudes läuft namentlich auch auf mich). Mein Vater selbst kann keine Stellungnahme dazu geben (Demenz), ich habe eine Betreuungsvollmacht.

Danke für Ihre Antworten!

Versicherung, Recht
Sturz im Bereich einer Autowaschanlage? Kann ich eine Entschädigung verlangen ?

Sturz im Bereich einer Autowaschanlage? Kann ich eine Entschädigung/Schmerzensgeld ? 1000,00 Euro verlangen ? Aussicht beim Gericht ?

Sturz im Bereich der SB-Waschanlage, am 03.12.2016 gegen 16:15 Uhr.

Auf dem Weg zwischen PKW und Bezahlautomat war auf die doppelte Stolperkante, durch den beschädigten Parkbegrenzer sogar dreifache Stolperfalle nicht hingewiesen.

Durch die Abbruchkante an dem Parkbegrenzer verbliebenen Mörtelresten, loses Gesteinl, bin ich ausgerutscht, ins Stolpern geraten und auf den dahinterliegenden scharfkantigen Randstein gestürzt.

Infolge des Sturzes war ich vom 04.12.2016 bis 10.12.2016 in stationärer Behandlung im Krankenhaus  und musste mich in der Folge nochmals im Krankenhaus behandeln lassen.

Nach dem Aufprall und Quetschtrauma des rechten Unterschenkels mit operativer Hämatomausräumung war noch ein Lymphödem zu behandeln.

Beweis: Arztbericht

Ich habe immer noch Beschwerden, muss Schmerzmittet einnehmen und befinde mich in ärztlicher Behandlung.

Mit großem Erstaunen stellte ich fest, dass nach meinem Sturz eine umfassende Umgestaltung des Sturzbereiches stattgefunden hat. Auch der defekte runde Begrezungsstein wurde ausgebessert.

Die Tatsache, dass nach dem Unfall eine Umgestaltung statt fand, spricht für die Gefährlichkeit der ursprünglichen Ausführung.

Beweis: Fotos vorhanden

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Versicherung, Recht, Gericht, Entschädigung, Gesundheit und Medizin, Klage, Schmerzensgeld, Wirtschaft und Finanzen

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