Hallo,

vor kurzem ist mir jemand in meinen Wagen gefahren, es wurde ein Gutachten erstellt in dem mir bei Reparatur noch ein Wertverlust von 200€ ansteht. Jetzt bekam Ich ein Brief der Versicherung mit einem Gutachten, ohne dass Name des Gutachters oder Firma drin steht, dass: Nach Art und Umfang der Reparaturarbeiten und unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und der Betriebsleitung kein Anspruch auf Wertminderung besteht.

Mein Frage: Darf die Versicherung, obwohl das erste Gutachten einen Wertverlust angegeben hat, dieses nun ablehnen?