Ich habe im Mai 2013 im Zusammenhang mit einem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Ich bin nun seit November 2013 arbeitsunfähig, habe das aber leider erst im September 2014 der Versicherung mitgeteilt.

Meine Frage ist, ob die Versicherung auch rückwirkend Leistungen erbringen muss und wenn ja, wie lange.

In den Versicherungsbedingungen steht folgendes: Der Anspruch auf Versicherungsleistung entsteht nach Ablauf von 30 aufeinander folgenden Tagen nach Eintritt der ununterbrochen fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit). Wird die Arbeitsunfähigkeit später als 2 Monate nach ihrem Eintritt angezeigt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung.

Ist diese Klausel rechtlich gültig? Schließlich bin ich ja seit November 2013 arbeitsunfähig und genau dafür ist diese Restschuldversicherung ja gedacht.