Abknickende Vorfahrt, geradaus fahren, wer hat Vorfahrt?

Ein Verkehrsschild alleine, bedeutet eben das was das Schild nun mal bedeutet. Doch ein Verkehrsschild mit einem Zusatz dran, ist immer stärker, oder nicht?

z.B. Absolutes Halteverbot. Man darf nicht anhalten, Punkt aus Ende.

Doch Absolutes Halteverbot mit zusatz 10-20 Uhr, man darf zwischen 20 und 10 dort halten.

Wie ist es nun Mit der abknickenden Vorfahrt?

Das Vorfahrtsschild (Spiegelei) alleine, heißt du hast Vorfahrt, Punkt aus Ende. Doch aufgrunddessen da es hier einen Zusatz dran hat, ist dieser Zusatz doch nun stärker?!

Nach meiner Ansicht, hat man hier nur Vorfahrt und wirklich NUR, wenn man dem Knick folgt. Denn Nur der Knick auf dem Schild ist durchgezogen, alles andere sind Striche mit Lücken.

2 Fragen:

1. Denken wir uns das Grüne Auto mal weg:

Wer hätte hier Vorfahrt, wenn das blaue Auto geradeaus fährt und ich ebensfalls geradeaus fahre?

Meiner Ansicht nach gilt dann rechts vor Links. Weil eben das Blaue Auto auch das "abknickende Vorfahrtschild" hat.

2. Hat man im allgemeinen Vorfahrt, wenn man die abknickende Vorfahrtstraße verlässt und geradeaus weiterfährt?

Ich sah es bis jetzt immer so, man hat ausschließlich dann Vorfahrt, wenn man dem Knick folgt. Weil sonst wäre das Zusatzschild mit dem Knick ja überhaupt gar nicht da und das Spiegelei könnte auch alleine stehen.

Aber in der Führerscheinprüfung wird es als falsch notiert, aka, man hat komplett Vorfahrt in jede richtung. Das widerspricht sich dann aber eben dann, wenn keiner hier dem Knick folgt.

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Verkehrsschild umgefahren, keiner fühlt sich zuständig, was nun?

Hallo zsm, ich habe vor ein paar Wochen ein Verkehrsschild beim ausparken getroffen und dieses damit verbogen. Das Verkehrsschild selbst war schon öfters verbogen. Hierbei handelt es sich um ein Parkplatzschild mit Zusatzzeichen (Verkehrszeichen 314) an einer Haltebucht vor einem kleinen Ladenlokal.

Den Vorfall selbst habe ich am selben Abend noch der Polizei gemeldet, die wenig später zum "Unfallort" ausrückte. Unfall wurde aufgenommen und ich erhielt kein Verwarngeld, Begründung: "Sie haben sich umgehend bei uns gemeldet und sind sich ihrer Schuld bewusst, auch wenn ich bezweifle das durch Sie das Schild so verbogen ist, da am ihrem Auto keinerlei Schäden in solch einem Maße zufinden sind." Habe keinen einzigen Kratzer am Auto, jediglich der hintere Stoßfänger hat sich leicht aus den Klips gelöst und musste wieder reingedrückt werden.

Jetzt zum Problem:

Im Unfall bericht stehe ich an erster Stelle und das Straßenverkehrsamt an zweiter Stelle. Ich möchte dies allerdings nicht über die Versicherung abregeln lassen, da es aus kostengründen keinen Sinn macht. Demnach rief ich direkt am nächsten Werktag beim angeblich zuständigen Straßenverkehrsamt an. Dort wurde mir mitgeteilt, das diese Art von Verkehrszeichen nicht von Ihnen aufgestellt werden und die Stadt zuständig sei, auch nach mehrerer Nachfrage blieb es bei dieser Aussage.

Demnach versuchte ich direkt am nächsten Tag die zuständige Stadt zu den Geschäftszeiten zu erreichen, wie den Tag darauf, den darauf und den darauf. Nachdem ich nach über 15 Versuchen endlich jemand erreicht hatte, wurde mir direkt ein neuer Ansprechpartner genannt, der bis dato auch nicht zu erreichen ist.

Meine Frage: Was soll ich tun? Per Post das ganze versuchen um auch etwas in der Hand zu haben? Oder sollte ich es einfach beruhen lassen? Kann ja nicht sein das dieses Schild keinem gehört bzw. keiner zuständig ist oder? 😓

Was kann mir drohen?

Schon mal im voraus ein dickes Dankeschön ☺️

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, unfallschaden, Verkehrsschild, Auto und Motorrad
Parkscheibenpflicht-Schild aus Papier gültig?

Hallo,

folgende Situation: Mein Vater hat heute ein Paket zur Post gebracht. Dafür hat er auf einem Parkplatz von der Post geparkt, beim Parkplatz ein Schild mit dem riesigen P mit blauem Hintergrund, da drunter ein Schild, dass man eine Parkscheibe braucht. Dieses Schild allerdings aus Papier in Klarsichtfolie, mit Kabelbinder an dem Pfosten angebracht, wo auch das Parken-Schild ist. Das Parkscheiben-Schild zu dem Zeitpunkt allerdings umgeknickt durch den Wind und total verregnet, sodass es gar nicht erkennbar war.

Dann geht mein Vater zur Post rein und kommt keine 2 Minuten später wieder raus und sieht eine Politesse von seinem Auto weglaufen. Auch Ansprache meint sie nur "Ja, Sie haben mich doch gesehen, legen Sie nächstes mal einfach nur eine Parkscheibe aus" und läuft weg. Mein Vater hatte sie übrigens nicht gesehen. Das Schild mit der Parkscheibenpflicht war nun nicht mehr umgeknickt, allerdings durch den Regen immer noch nicht sehr gut lesbar, aber erkennbar.

Jetzt die Fragen:

  1. Ist ein Schild aus Papier überhaupt wirksam?
  2. Ist es bei solchen (umgeknickten) Schildern so wie bei eingeschneiten Geschwindigkeitsbegrenzungen, sprich, es war nicht lesbar, also kann man nichts dran ändern, bzw. man kann dafür nicht belangt werden?
  3. Ich gehe davon aus, dass es nicht die Pflicht der Politesse ist zu warten oder? Dass es extrem dreist ist, wenn er sieht, dass er zur Post rein geht und weiß, dass er in 2 Minuten wieder draußen ist, dann einen Strafzettel zu verteilen ist wohl klar, aber das ist wohl so "in Ordnung oder"?

Kann er also irgendwas machen oder ist das so alles okay und es lohnt sich nicht, dagegen zu widersprechen?

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"Fahrerflucht" mit Verkehrsschild?

Ich habe ein Riesen Problem. Das Problem ist an sich nicht so arg groß aber ich hab es durch das nicht anrufen der Polizei zu einem großen gemacht... Das Verkehrsschild steht jetzt vielleicht 5cm schiefer da als es davor dastand aber an sich ist kein großer Schaden entstanden. An meiner Heckstoßstange ist auch nichts bis auf ein paar Kratzer (die Geschwindigkeit war minimal klein, kein Gas nur Schleifpunkt der Kupplung gehalten). Jetzt standen ca. 2h später die Herren in blau vor der Tür und ich habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals. Mir ist im Nachhinein klar, dass es falsch war aber daran ändern kann ich jetzt auch nichts mehr ändern und ich bin auch nur aus Panik weggefahren (noch 1 Jahr Probezeit) und nicht weil ich dafür nicht geradestehen wollte aber das macht die ganze Sache auch nicht besser.
Der Schaden einer Stange die ersetzt werden muss betragen laut verschiedenen Internet Seiten 35€ Verwarngeld + Kosten einer neuen Stange (150-250€ hab ich gelesen). Was mir mehr Sorgen macht ist die Anzeige, die natürlich auch kosten wird. Aber mal abgesehen von diesen ganzen Kosten: wie siehts mit meinem Lappen aus? Sofern ich das richtig gelesen hab ist der Nur weg, wenn Personenschaden entstanden ist (natürlich nicht der Fall) oder ein großer Sachschaden (>1.300€) entstanden ist (auch nicht der Fall). Wie schätzt ihr die Folgen meiner dummen tat ein? Vielleicht ein paar Juristen hier oder Menschen die das ganze auch schon durchmachen mussten? Wäre euch sehr dankbar.

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Darf ich jetzt heir fahren?

Hallo Leute!

Ich habe ein Problem. Auf meiner "Haus- und Hofstrecke" haben sie eine Brücke gesperrt. Es ist das Zeichen 262 (Durchfahrtsverbot, 30t im Schild). Ich glaube, das ich mit meinem 40to Sattel-LKW dort nicht fahren darf, Hängerzüge schon. Grund, Hängerzüge werden, meines Wissens, einzeln gewertet und ein Sattel als ein Fahrzeug. Also 26to+14to Hängerzug und 40to Sattelzug.

Jetzt kommt mein Problem,denn auf einer Bürgerversammlung in der Nähe der Brücke kam das Thema zur Sprache und der Bürgermeister meinte: "Was wollt ihr denn, da dürft ihr fahren! Das ist doch nur für die 4 Achser Kipper."

Jetzt hab ich ein wenig gegoogelt und den passenden Gesetzestext zu diesem Schild gefunden, er lautet:

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.

Kann mir den Text jemand erklären? Mit einfachen Worten?

Puh, hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten.

LG, Albi.

P.S. Ich habe den Link mit dem Verkehrszeichen unten angehängt. Es ist ziemlich weit unten, bei den Schildern Nr. 36 bzw. Zeichen 262. Nur steht in meinem speziellen Fall ein 30t in der Mitte statt der 5,5t.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970.html

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