GGüV und Transport Dienstleistungen: Brauche ich für gewerbliche Angebote innerhalb von 100 km einen Eintrag in der VUDat?

GGüV = Gewerblicher Güterverkehr

VUDat = Verkehrs Unternehmens Datei

Normalerweise braucht man für Angebote zum gewerblichen Güterverkehr und Transport gegen Entgelt, als Dienstleistung, einen Eintrag in die Verkehrsunternehmensdatei des BaLM

= Bundesamt Logistik und Mobilität

Dazu ist eine Unternehmerprüfung notwendig.

Wenn ich aber Transporte nur innerhalb von 100 km Entfernung anbiete, unter diesen Bedingungen, fällt es dann nicht in den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Oder irre ich mich da und ich darf ein Unternehmen nicht anbieten, für meine Kunden, für gewerbliche Transporte, die ich selber durchführe, innerhalb der Entfernung von 100km ? (Zum Beispiel Autos abschleppen innerhalb von 100km zum Ablageort als Dienstleistung)

  • Um euch mal vorweg zu beruhigen, es kam noch nicht mal dazu, dass ich selbst gegen einen kostendeckendes Entgelt mit Gewinn einen Transport für einen Kunden durchführe, es sind erstmal nur Planungen.
  • Es geht hier aber um gesetzliche Regelungen, die für alle gelten und deswegen gehören solche Diskussionen unter anderem auch in den öffentlichen Raum von Einzelpersonen wie mir. Auf einem Forum wie diesem 😀 nicht nur in ein Kapitel von meinen (möglichen) Geschäftsbedingungen.

(Es sei denn, ich führe eine Unternehmerprüfung IHK durch und erfülle die Bedingungen für ein Transportunternehmen)

Ich freue mich wirklich auf die Diskussion und auf anregende Beiträge, wie immer.

Mein Wissen bis hierher beziehe ich aus dem Fahrschulunterricht, an dem ich selber persönlich teilnehme, mit Anwesenheit und Zeitplan, in einer Grundqualifikation zum LKW fahren, im Güterverkehr, mit Fahrerkarte, was aus zwölf Prüfungen besteht, insgesamt, in Theorie und Praxis für 14.750 Euro, von denen ich schon zwei praktische Prüfungen erfolgreich abgeschlossen habe und fünf theoretische, davon drei an der IHK. Drei Prüfungen stehen noch aus. (uA BGQ - Beschleunigte Grund Qualifikation absolviert) Handelsname TQ1 - Teilqualifikation eins. Und nicht zuletzt, aus den Büchern vom Degener Verlag, wo ständig Bemerkungen über die aktuell geltende Gesetzeslage zu lesen sind, die zu Diskussionen anregen.

Zum Verständnis der

Link zu VUDat:

https://www.balm.bund.de/DE/Service/Verkehrsunternehmensdatei/verkehrsunternehmensdatei_node.html

[;jsessionid=84257C05828396D9BF73DDB79EA9A971.live11314]

Führerschein, Gesetz, Transport, Dienstleistung, Entfernung, Güterverkehr, Marktwirtschaft, Unternehmen, Verkauf
Ich suche eine Formel für Sachen mit Gewicht, die sich beim Autofahren bewegen können, durch bremsen und beschleunigen?

Um genau zu sein:

Ganz egal wie schwer die Sache ist. Wenn ich beim autofahren Bremse, bewegt sie sich genauso schnell, wie eine leichte Sache nach vorne.

Das Verhältnis von dem "egal wie schwer Gewicht" im Bezug zu der Beschleunigung durch das Bremsen vom Auto was die Sache erhält, die nach vorne fliegt. "Beschleunigung"

∆ = Z*G² also Zeit mal Geschwindigkeit zum Quadrat. Für ein Ansteigen der Geschwindigkeit mit der Beschleunigungszeit.

Ich suche nun das Zeichen für die Formel bei der folgende Variablen im Verhältnis stehen

!!! die sich allerdings nicht beeinflussen !!!

Die konstante der Geschwindigkeit

Und die konstante des Gewicht

Welches Zeichen ((( ? ))) benutze ich da zwischen den beiden Konstanten ?

Die Geschwindigkeit, die die Sache fortbewegt und mit welchem Gewicht die Sache beschleunigt wird.

Willkürlich !

Bei dem Bremsvorgang ist die Geschwindigkeit der Sache ganz egal. (Wenn sie ein anderes Gewicht hat)

Formel in Worten

G Bremskraft beschleunigt Sache mit "beliebigem" Gewicht in Kg

Mit gleicher Newtonscher Energie

Suche das Formelzeichen für den Ausdruck Gewicht "Beliebig" im Bezug zu der Newtonschen Beschleunigung 👈

Wie würde die Formel lauten ?

Wer kann sie mir netterweise aufschreiben ??

Vielen Dank im Voraus.

Und schöne Grüße.

Gewicht, Analyse, Beschleunigung, Formel, Mechanik, Newton, Physik, Variablen, G-Kräfte, Konstante
Ich nehme eine andere Person für die Zulassung von meinem Auto, gibt es das?

Ich höre nichts, aber auch gar nichts von den Gesetzen zur Veränderung der Verkehrslage, seit dem Ende der Merkel Regierung. Kann sein dass ich auch nicht genug danach suche.

Natürlich kann ich einen Freund bitten mein Auto zu fahren und wenn was passiert, der Polizei sagen, dass ich der Halter bin und so weiter also eine Erklärung: (Es sei denn ich habe eine exklusiv-Versicherung abgeschlossen, die das ausschließt)

Bisher war es so, dass mir das Auto gehört und ich einen Fahrzeugbrief besitze, der das bestätigt.

Dieses Verfahren ist umgeändert worden und anstelle des Fahrzeugbrief ist an die erste Stelle der Fahrzeugschein eingesetzt worden und zwar noch von der Merkel Regierung.

Jetzt die Frage: Wenn ich mein Auto zulasse was mir gehört, mit dem Fahrzeugbrief, kann ich dann auch eine andere Person bitten, auf die ich es zulasse, die das Auto dann fährt was mir gehört oder geht das nicht ? Ich meine jetzt aktuell 20 23 bei der Scholz Regierung. Falls es dann noch Fragen gibt zu der gesetzeslage ich wohne in NRW.

Dass ich mein Auto, was ich mir auch zulasse, mit meinem Fahrzeugschein, was mir gehört, auch jemandem geben kann, dem ich es ausLeihe unter Angabe derselben Bedingung, ist ja klar,
aber ich will halt einen Fahrzeugschein haben, auf dem eine andere Person draufsteht, für das Auto was mir gehört.
Ja das geht, der Fahrer kann ein Anderer sein 50%
Mir gefällt das Thema nicht ich habe keine Antwort 50%
Nein. Der Fahrzeugschein muss die selbe Person wie der Brief sein 0%
Das Thema ist gut ich weiß es aber nicht 0%
fahrer, fahrzeugbrief, fahrzeugschein, Halter
Kinder auf dem Schulweg mit Fahrdiensten, wer zahlt?

Es ist ein Thema mit dem ich eigentlich nichts zu tun habe. Ich bekomme auch nicht so viel Geld wie dafür abgerechnet wird, für Fahrdienste werden bis zu 70 € die Stunde verlangt, manchmal wird das für Behinderte und Kinder durchgeführt. Kennt ihr einen Politiker der sich dafür stark macht ? Findet ihr vielleicht sogar, dass die Betroffenen das selbst zahlen müssen?

Für manche Fahrten ist es auch vorgeschrieben eine Begleitperson dabei zu haben, ich mache das lieber und so könnte ich doppelt so viel machen, wenn ich frei arbeiten würde, als Kleinunternehmer mit eigenem Auto. Usw.

Das würde mich wirklich interessieren. Wir leisten diese Arbeit und ich frage mich manchmal, wo das Geld dafür herkommt.

( Bei mir selber war das z.b damals ein Umzug mit Eltern und Möbelfirma und ab da aus zu Fuß zur Grundschule zu gehen, stattdessen. Aber wie gesagt, das kann nicht jeder machen )

Ich halte mich nach wie vor an dem Leitspruch fest, dass Behinderte die im Rollstuhl sitzen ein Recht auf unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Ich zähle mich selber zu einem der öffentlichen Dienstleister, aber es ist ein privates gewerbliches Unternehmen.

Ich würde nie auf die Idee kommen einen Kunden/dessen Eltern selbst nach Geld zu fragen, bekomme Aufträge von anderen Leuten in der Firma. Ich bekomme ja meine Aufträge nicht direkt von da aus, wo die Mitfahrer/innen sind, wie bei einem Taxifahrer. Andere Arten diese Arbeit auszuführen interessieren mich aber auch.

Meiner Meinung nach ist die Tätigkeit auch sinnvoll und sollte auch von der Regierung unterstützt werden.

Auffällig ist dass man mir bisher nicht einmal ein Trinkgeld angeboten hat, deswegen komme ich auf die Idee mal hier nachzufragen.

Die Eltern 60%
Schulpflicht, die Regierung 20%
Müsst ihr selbst machen und Harz4+200 20%
Die Mitfahrenden müssen Schulden machen 0%
Öffentliche Einrichtung mit Finanzbuchhalter/inn 0%
Kinder, BW, Öffentlicher Dienst, Rollstuhl, öffentliche Verkehrsmittel, Schulpflicht NRW, Werkstatt für behinderte Menschen