GGüV und Transport Dienstleistungen: Brauche ich für gewerbliche Angebote innerhalb von 100 km einen Eintrag in der VUDat?
GGüV = Gewerblicher Güterverkehr
VUDat = Verkehrs Unternehmens Datei
Normalerweise braucht man für Angebote zum gewerblichen Güterverkehr und Transport gegen Entgelt, als Dienstleistung, einen Eintrag in die Verkehrsunternehmensdatei des BaLM
= Bundesamt Logistik und Mobilität
Dazu ist eine Unternehmerprüfung notwendig.
Wenn ich aber Transporte nur innerhalb von 100 km Entfernung anbiete, unter diesen Bedingungen, fällt es dann nicht in den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Oder irre ich mich da und ich darf ein Unternehmen nicht anbieten, für meine Kunden, für gewerbliche Transporte, die ich selber durchführe, innerhalb der Entfernung von 100km ? (Zum Beispiel Autos abschleppen innerhalb von 100km zum Ablageort als Dienstleistung)
- Um euch mal vorweg zu beruhigen, es kam noch nicht mal dazu, dass ich selbst gegen einen kostendeckendes Entgelt mit Gewinn einen Transport für einen Kunden durchführe, es sind erstmal nur Planungen.
- Es geht hier aber um gesetzliche Regelungen, die für alle gelten und deswegen gehören solche Diskussionen unter anderem auch in den öffentlichen Raum von Einzelpersonen wie mir. Auf einem Forum wie diesem 😀 nicht nur in ein Kapitel von meinen (möglichen) Geschäftsbedingungen.
(Es sei denn, ich führe eine Unternehmerprüfung IHK durch und erfülle die Bedingungen für ein Transportunternehmen)
Ich freue mich wirklich auf die Diskussion und auf anregende Beiträge, wie immer.
Mein Wissen bis hierher beziehe ich aus dem Fahrschulunterricht, an dem ich selber persönlich teilnehme, mit Anwesenheit und Zeitplan, in einer Grundqualifikation zum LKW fahren, im Güterverkehr, mit Fahrerkarte, was aus zwölf Prüfungen besteht, insgesamt, in Theorie und Praxis für 14.750 Euro, von denen ich schon zwei praktische Prüfungen erfolgreich abgeschlossen habe und fünf theoretische, davon drei an der IHK. Drei Prüfungen stehen noch aus. (uA BGQ - Beschleunigte Grund Qualifikation absolviert) Handelsname TQ1 - Teilqualifikation eins. Und nicht zuletzt, aus den Büchern vom Degener Verlag, wo ständig Bemerkungen über die aktuell geltende Gesetzeslage zu lesen sind, die zu Diskussionen anregen.
Zum Verständnis der
Link zu VUDat:
https://www.balm.bund.de/DE/Service/Verkehrsunternehmensdatei/verkehrsunternehmensdatei_node.html
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