Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen tatsächlicher Masse und zulässiger Gesamtmasse ist?
In Bezug auf Verkehrszeichen. Ich verstehe das so, dass sich die tatsächliche Masse auf das Gewicht von Fahrzeug und Ladung zu dem Zeitpunkt bezieht und die zulässige Gesamtmasse ist, wie viel es maximal wiegen darf.
Meine Frage ist: Wieso gibt es dafür unterschiedliche Verkehrszeichen? Man kann doch z.B. bei einer Brücke oder so sagen, mit mehr als 7,5 Tonnen kann man da nicht durchfahren. Der Brücke ist es doch egal, woraus sich das Gewicht zusammensetzt und man weiß ja ungefähr, wie viel das Fahrzeug mit Ladung wiegt.
5 Antworten
"Der Brücke ist es doch egal, woraus sich das Gewicht zusammensetzt "
Oh nein, das ist ihr keineswegs egal. Ob das Gewicht auf wenige Achsen und wenig Fläche verteilt wird oder auf viele Achsen und mehr Fläche, ist durchaus entscheidend.
Wäre das nicht so, dann könnten keine Schwerlasttransporte über Brücken fahren, denn deren Masse, die deutlich über die 40 Tonnen hinausgeht. Da müssen dann die Statiker ran. ;-)
Meinst du eigentlich das Zeichen 262: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Deine Waage daheim darf mit maximal 120 kg belastet werden -> zul.GM.
Du wiegst nur 72 kg -> tatsächliches Gewicht.
Wieso braucht man jetzt unterschiedliche Regelungen?Weil man eben häufig nicht "ungefähr weiß" wie viel man wiegt sondern einfach mal macht. Daher die Einschränkungen.
- Durchfahrverbot von Fahrzeugen mit einer tatsächliche Gesamtmasse über 5,5 Tonnen. http://www.strassenschilder.de/vorschriftszeichen/verbot-fuer-fahrzeuge-mit-hoeherer-tatsaechlicher-masse/
- Durchfahrverbot für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. http://www.strassenschilder.de/zusatzzeichen/gewichtsmasse-des-fahrzeugs/
Dann hätten wir auch noch das hier:
Je nach Situation ist es erforderlich anders zu beschildern.
Sagen wir ich habe einen leeren LKW, der nur 5 Tonnen wiegt. Also darf ich bei beiden Schilder reinfahren.
Nein. Wenn die zul.GM 7,5 Tonnen ist darf er beim zweiten Schild nicht weiterfahren.
Außer es handelt sich um Zugmaschine und Sattelauflieger - dann sind es zwei Fahrzeuge:
https://www.forstpraxis.de/zu-schwer-fuer-die-bruecke/
Einfachster Unterschied - nachvollziehbar:
Beim 1. Schild sollen gar keine KFZ einfahren (oder weiterfahren) welche tatsächlich zu schwer sind.
Beim 2. Schild werden alle KFZ ausgesperrt welche zu schwer sein könnten.
Das ist ein kompliziertes Thema. Wenn Du nicht genau weisst was Deine Ladung wiegt musst Du Dich informieren.
Das Gewicht ist auch nicht unwichtig bezüglich der Ladungssicherung.
Du bist dafür verantwortlich !
Du hast es doch hier prima erklärt bekommen.
Was genau verstehst Du denn noch nicht ?
Ich muss es nochmal anders formulieren zum Verständnis - beim ersten Schild geht es darum, wie viel ich gerade wirklich wiege. Egal ob ich Ladung drauf habe oder nicht. Heißt ich muss in dem Fall mein Gewicht wissen sozusagen.
Beim zweiten Schild darf ich nicht durchfahren, wenn ich theoretisch mehr als 7,5 Tonnen wiegen könnte. Auch wenn ich keine Ladung habe oder genau weiß, dass ich nicht drüber bin?
Nun, ich habe angenommen, dass man immer weiß, wie viel der Wagen wiegt. Daher ist es aus meiner Sicht nur ein Schild nötig gewesen.
Ich meine diese zulässige Gesamtmasse sagt doch aus, ab welchem Gewicht man sich und andere gefährdet. Das heißt man muss sowieso immer wissen wie viel man wiegt weil man dieses Gewicht ja nie überschreiten darf.
Natürlich weiss man was das Fahrzeug wiegt. Es gibt aber eben Unterschiede und damit sich niemand raus redet gibt es 2 Schilder.
Wenn ein PKW Gespann da lang fährt wird er sagen...ja aber das gilt doch nur für LKW........daher wird explizit auf das Gewicht hingewiesen.
Sorry, aber was meinst du denn für Unterschiede?
Deswegen hätte ich ja gedacht, dass ein Schild das allgemein auf das Gewicht bezogen ist ausreichend wäre. Ist ja klar dass ein LKW mehr wiegt, nur muss ja dann der Fahrer doch wissen ob er über 5,5 t oder so ist oder nicht
Na hab ich doch erklärt.... Verbotsschild mit LKW drin = Kein LKW fährt da rein
Wenn nur dieses Schild da steht kommt der nette Sprinterfahrer mit seinem Anhänger und fährt da lang....dann soll er Strafe zahlen und er sagt.... ABER DA STEHT DOCH NUR FÜR LKW VERBOTEN ...
Deswegen beide Schilden, ein Schild was LKW über 7,5t grundsätzlich auschließt und eines das alle anderen Fahrzeuge mit einer Gewichtsangabe fern hält
Nun, ich habe angenommen, dass man immer weiß, wie viel der Wagen wiegt. Daher ist es aus meiner Sicht nur ein Schild nötig gewesen.
Nein. Es ist komplexer.
Man kann z.B. einen LA911 mit Mannschaftskabine auf 7,49 Tonnen ablasten. Dann fährt mal eben sowas hier da lang wo 7,5 t und mehr verboten sind:
https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/0/5/4/6/319980-large.jpg
Wenn maximal 3,5 t zul.GM angegeben sind -> muss nicht nur er sondern auch diverse Sprinter draußen bleiben.
Das Schild heißt nicht "keine LKW". Das lässt sich nur an einem Zusatzschild ablesen. Das Piktogramm vom LKW hat die Bedeutung welches Gewicht und nicht welche Gattung.
Ich hatte z.B. einen VW Bus der war weder LKW noch PKW - wo darf der dann fahren/parken? Auf den Parkplatzschildern sind ja nur Autos drauf... :D
Ach komm, Du scheinst zu wissen worum es geht....hast DU ne bessere Idee ihm das z uerklären ?
Jedenrfalls erzähle ich ihm keinen Unsinn von "da ist ein LKW drauf also darf alles außer einem LKW da rein fahren" <- so hast du es jedenfalls erklärt.
Meine Erklärung steht oben.
Ist doch vom Prinzip genau das was ich die ganze Zeit sagen. Dein Beispiel mit dem LA911 ist doch genau das was ich geschrieben habe....weiter oben.
Naja, egal.....ich könnte wetten er hat es immernoch nicht so richtig einsortieren können
Habe ich auch noch nicht, weil sich die bisherigen Aussagen ziemlich widersprechen. Deswegen belasse ich es einfach - habe ja eh keinen LKW Führerschein
Nein. Du hast - mal wieder? - Dinge falsch erklärt. Ein LA911 mit Womo-Zulassung ist kein LKW und kein PKW.
Bei dem Beispiel mit der Brücke ist es dann so, dass Du z.B. mit dem leeren LKW drüber fahren kannst - beladen aber nicht.
Tatsächliches Gewicht leer 7 to - zulässiges Gewicht mit voller Beladung 18 to.....
Den Unterschied hast Du richtig erkannt.
Die unterschiedliche Beschilderung gibt es weil es teils wirklich um das Gewicht geht und teils um die Fahrzeugart.
Der Name sagt es schon. Zulässige Gesamtmasse ist das Gewicht, das maximal erreicht werden darf.
Tatsächliche Maße ist das Gewicht, das real gerade erreicht wird.
Kannst du dafür vielleicht noch ein Beispiel machen?
Sagen wir ich habe einen leeren LKW, der nur 5 Tonnen wiegt. Also darf ich bei beiden Schilder reinfahren.
Was ist wenn jetzt was auflade, dessen Gewicht ich nicht genau weiß? Darf ich dann durch keins mehr durchfahren?