Verkehrszeichen 290 (Beginn eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone) mit Zusatzschildern f. Anwohnerparkausweis und gekennzeichnete Parkräume. Schild steht in Straße X in Fahrtrichtung rechts. Gültigkeit sollte doch eigentlich entweder mit einem Aufhebungsschild, bzw. Straßenwechsel enden? Habe ich zu mindest in der Fahrschule so gelernt. Ich bin durch die Straße X gefahren, bin dann nach rechts in Einbahnstr. Y abgebogen und habe dann auf der linken Seite in der gekennzeichneten Parkfläche geparkt. Das Verkehrszeichen stand im letzten 3. der Straße X. Stadtverwaltung meint, das Verkehrsschild hätte auch Gültigkeit auch in der abgehenden Straße Y. Wer kennt sich aus.