Hallo,

im Fall geht es darum, dass ein Auto abgeschleppt wurde, da es angeblich im absoluten Halteverbot stand.

Die Schilderanordnung war wie folgt:

1. Schild Beginn temporäres absolutes Halteverbot

2. Schild: Absolutes Halteverbot mit Zusatz: in der Wendeanlage (permanent), ca. 30 Meter entfernt von Schild 1

3. Schild Ende temporäres absolutes Halteverbot

Das 3. Schild stand direkt hinter dem 2. Schild. Wäre es dann nicht so, auch wenn Schild 2 permanent steht, dass das Schild 2 durch das Schild 3 aufgehoben wurde?

Hat die Behörde hier eine falsche Schilderanordnung veranlasst?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Viele Grüße