Absolutes Halteverbot UND Be- und Entladen frei?
Ich war der Meinung, dass der Zusatz "Be- und Entladen frei" nur bei eingeschränkten Halteverbot möglich ist. Bei absoluten Halteverbot ist es ja widersprüchlich, oder?
Habe in dem Bereich (rechts neben dem Schild) für 2 Minuten Ausgeladen und ein Strafzettel erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen eingeschränkten Halteverbot handelte wegen dem Zusatz.
5 Antworten
Ich war der Meinung, dass der Zusatz "Be- und Entladen frei" nur bei eingeschränktenHalteverbot möglich ist.
Naja, bei eingeschränktem Haltverbot ist dieser Zusatz quasi bereits immanent im Verkehrszeichen enthalten und muss daher nicht durch Zusatzzeichen verdeutlicht werden.
Bei absolutem Haltverbot ist das Zusatzzeichen aber nicht widersprüchlich. Es besagt eben, dass man dort Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen darf. Im Gegensatz zum eingeschränkten Haltverbot darf man dort aber nicht "grundlos" halten.
Für das Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen gibt es übrigens keine zeitliche Begrenzung. Und Be-/Entladen bedeutet auch nicht nur vom Fahrzeug auf den Gehweg (bzw. umgekehrt). Vielmehr ist davon auch das Verbringen in ein oder Holen aus einem Gebäude umfasst.
Der Strafzettel war also nicht rechtmäßig.
nein. es ist absolutes halteverbot - ausser du bist ein rollstuhltaxi oder rollstuhlfahrdienst.
da lädst du nämlich deine fahrgäste ein und aus, weil sie ja nicht selber ein- und aussteigen können.
es gibt relativ viele stellen im absoluten halteverbot, die als "ladezone" gekennzeichnet sind. im prinzip ist es dasselbe.
in dem fall ist das viel mehr vielleicht noch ein paketdienst, aber sonst...
wahrscheinlich wurden die schilder nötig, weil zuviele mal eben rechts ran gefahren sind und dann die fahrdienste behindert haben...
das be- und entladen im absoluten halteverbot beinhaltet ausserdem "unverzüglich". also auf jemanden warten darf man da nicht.
❗Ich glaube, da musst du mal den "Anzeigenhauptmeister" fragen, der kann dir bestimmt weiterhelfen, der weiß sehr viel darüber... ❗
Spaß beiseite ;), ich denke da handelt es sich um einen Fehler bei der Schildkombination, denn sonst würdest du laut Kommentar nicht beim Rechts - Halten bestraft werden. Merkwürdig. Kann ich mir jedenfalls nicht erklären
Du hast nach rechts die Lademöglichkeit (Pfeil), aber nach links das uneingeschränkte Halteverbot 😊 -> wahrscheinlich hast du links entladen = Strafe 😉
Ich stande definitiv rechts, da sich direkt links neben den Schild eine Einfahrt und daneben eine Bushaltestelle befindet.
SO jetzt wieder zu dir -> weil du bist ja die wichtige Person 😊 -> vielleicht hat der Parksheriff „geschielt“ 😆 -> bei uns in Wien passiert das öfter, weil sie einen Bonus bei der Strafe abkassieren 😉 -> da schielt jeder zweite 😂😂😂
Ich glaube DA gehört ein anderer zurück in die Fahrschule, wenn du nicht mal Pfeile lesen kannst 😂😂😂 -> You made my evening 👍
Pfeil nach links bedeutet Beginn, Pfeil nach rechts bedeutet Ende, Du Troll!
Fragen wir dich doch mal, was du mit Rechts und Links genau meinst?😊
Also noch mal zum Mitschreiben und dann möchte ich gerne mit Eurer Fahrstunde aufhören (denn Geld bekomme ich dafür ja nicht 😆)
-> Pfeil nach -> = bedeutet Zone nach rechts / Pfeil nach <- = Zone nach links (iwie habe ich gerade das Gefühl, ich werde veralbert aber gut ich mache weiter 😆). Zonen Anfang + Ende (das, was ihr meint), heißt „ANFANG“ + „ENDE“ -> Gruselig sich auf so ein Niveau begeben zu müssen 😆😆😆
PS. Also auf jeden Fall in Wien 😉
Klar, wenn man die Schilder zur Straße hin dreht, dann ist es links oder rechts.
Richtigerweise erklären wir es aber mit "vor bzw. hinter" dem Schild, bzw. mit "Anfang und Ende".
Und letzteres hast du ja auch erkannt. Dann erklär das doch bitte auch so! Denn ansonsten ist eher dein Niveau ebbes gruselig, wenn du es einem FS hier wie einem 1. Klässler erklärst...
Die Schilderkombi an und für sich ist sinnlos. Weil sie gleichzeitig Beginn und Ende anzeigt
Nö, gar nicht, bis zu dem Schild ist Be-und Entladen erlaubt, danach nicht mehr.
Wenn es so dort steht, dann ist das so! Beim eingeschränkten Halteverbot ist es ohnehin erlaubt.
"Be- und Entladen" bezieht sich meiner Meinung nach doch auf viel mehr als nur auf Rollstuhlfahrdienste