Abknickende Vorfahrt, geradaus fahren, wer hat Vorfahrt?
Ein Verkehrsschild alleine, bedeutet eben das was das Schild nun mal bedeutet. Doch ein Verkehrsschild mit einem Zusatz dran, ist immer stärker, oder nicht?
z.B. Absolutes Halteverbot. Man darf nicht anhalten, Punkt aus Ende.
Doch Absolutes Halteverbot mit zusatz 10-20 Uhr, man darf zwischen 20 und 10 dort halten.
Wie ist es nun Mit der abknickenden Vorfahrt?
Das Vorfahrtsschild (Spiegelei) alleine, heißt du hast Vorfahrt, Punkt aus Ende. Doch aufgrunddessen da es hier einen Zusatz dran hat, ist dieser Zusatz doch nun stärker?!
Nach meiner Ansicht, hat man hier nur Vorfahrt und wirklich NUR, wenn man dem Knick folgt. Denn Nur der Knick auf dem Schild ist durchgezogen, alles andere sind Striche mit Lücken.
2 Fragen:
1. Denken wir uns das Grüne Auto mal weg:
Wer hätte hier Vorfahrt, wenn das blaue Auto geradeaus fährt und ich ebensfalls geradeaus fahre?
Meiner Ansicht nach gilt dann rechts vor Links. Weil eben das Blaue Auto auch das "abknickende Vorfahrtschild" hat.
2. Hat man im allgemeinen Vorfahrt, wenn man die abknickende Vorfahrtstraße verlässt und geradeaus weiterfährt?
Ich sah es bis jetzt immer so, man hat ausschließlich dann Vorfahrt, wenn man dem Knick folgt. Weil sonst wäre das Zusatzschild mit dem Knick ja überhaupt gar nicht da und das Spiegelei könnte auch alleine stehen.
Aber in der Führerscheinprüfung wird es als falsch notiert, aka, man hat komplett Vorfahrt in jede richtung. Das widerspricht sich dann aber eben dann, wenn keiner hier dem Knick folgt.
8 Antworten
Ne abknickende vorfhartsstrasse funktoniert genauso wie eine normale kreuzung bei dem die vorfahrtstrasse gerade ist. Mit ausnahme das man blinken muss wenn man der vorfahrtstrasse folgt.
Wie auch bei normalen kreuzungen üblich hat man wenn man von der vorfahrtsstrasse kommt eben vorfahrt.
Im gezeigen bild wäre es erst blau. Dann du. Dann grün.
Zu 1.
Der von rechts kommende. Nach meiner ansicht auch weil rechts vor links. Grund dafür ist das ihr an gleichrangingen positionen steht. Ihr steht beide auf der Vorfahrtsstrasse und wollt von runter. Und ich finde auf anhieb auch keinen fall wo es dem widerspricht.
Zu 2. Ja nicht im falle von 1. Kommt einer von rechts haste keine Vorfahrt und musst den durchlassen. Vor den niderrangigen strassen hast du nach meiner ansicht vorfahrt. Die haben ja auch das vorfahrt beachten schild.
Geht die vorfahrtstrasse nach links udn du willst gerade aus. Und von links kommt wer und will der vorfahrtstrasse folgen kommt ihr euch nicht ins gehege.
Somit ist nach meiner ansicht ein von rechts kommender die einzige ausnahme der vorfahrt.
Edit zu 1. Nochmal. Mit dem blauben gelten so gesehen die selben regeln wie verkehr der dir an der normalen kreuzung entgegen kommt.
Wenn du die Abknickende vorfahrtstrasse Gerade biegst. Dann haste eine Gerade strasse mit 2 Strassen die links abgehen.
Du willst im falle von 1 in die von dir aus 2. strasse rein. Der blaue in die von dir aus 1. strasse. In diesem falle musst du den Blauen ja vorlassen weil das "geradeausverkehr" ist. Gleiches gilt auch bei der abbiegenden Vorfahrtstrasse.
Biege dir die Kreuzung gedanklich mal so hin, dass die Vorfahrtstraße fast geradeaus führt und du eben zwei Abzweigungen nach links hast. Das erklärt eigentlich alles.
Wer hätte hier Vorfahrt, wenn das blaue Auto geradeaus fährt und ich ebensfalls geradeaus fahre?
Ganz einfach: du musst beim Abbiegen die Spur eines Gleichberechtigten überqueren. Also musst du jenen Gleichberechtigten erst vorbei lassen.
Es ist im Grunde der gleiche Fall wie hier, nur dass die Vorfahrstraße einen Bogen macht.
2. Hat man im allgemeinen Vorfahrt, wenn man die abknickende Vorfahrtstraße verlässt und geradeaus weiterfährt?
Das ist im Grunde genau der gleiche Fall wie bei der ersten Frage. Nur, dass dein "links abbiegen" erstaunlich wenig um die Kurve geht.
Dementsprechend: Du hast keine Vorfahrt vor dem Gegenverkehr.
Blau - weil er auf der Vorfahrtstraße ist UND BLEIBT.
Du - weil du auf der Vorfahrtstraße bist, auch wenn du runter willst
Grün - weil er von dort, wo er kommt, keinen Vorrang hat, denn er will erst auf die vorfahrtberechtigte Straße.
Gruß S.
1. Denken wir uns das Grüne Auto mal weg:
Wer hätte hier Vorfahrt, wenn das blaue Auto geradeaus fährt und ich ebensfalls geradeaus fahre?
Meiner Ansicht nach gilt dann rechts vor Links. Weil eben das Blaue Auto auch das "abknickende Vorfahrtschild" hat.
Nein, rechts vor links gilt nur, wenn die Vorfahrt nicht anders geregelt ist. Das ist die hier durch die Vorfahrtsstraße
Blau hat Vorfahrt, weil Du seinen Weg auf der Vorfahrtstraße kreuzt.
2. Hat man im allgemeinen Vorfahrt, wenn man die abknickende Vorfahrtstraße verlässt und geradeaus weiterfährt?
Siehe oben: Nein, nicht wenn Du dabei die Vorfahrtsstraße kreuzt.
der Blaue hätte das umgedrehte dreieck, Vorfahrt gewähren.
Und ich das abknickende Vorfahrtschild.
Das geht nicht, die abknickende Vorfahrt geht in beide Richtungen.
Aber er kreuzt meinen Weg ja auch, weil ich geradeaus möchte 🫣
Wir beide verlassen die Vorfahrtsstraße im selben Moment.
Du kreuzt die Vorfahrtstraße, auf der er fährt. Er verlässt sie erst beim Ausfahren aus der Kreuzung.
Es macht bei dem Bild oben keinen Unterschied, ob blau geradeaus fährt oder links abbiegt. Er hat Vorfahrt vor Dir, egal ob Du links abbiegst oder geradeaus fährst.
Hi, der blaue fährt zuerst: Er kommt aus der Vorfahrtsstraße und folgt ihr auch.
Dann Du. Du kommst auch aus der Vorfahrtsstraße, folgst ihr aber nicht.
Der grüne als letztes, denn er kommt aus einer unterlegenen Straße.
Nehmen wir mal an, der Blaue hätte das umgedrehte dreieck, Vorfahrt gewähren.
Und ich das abknickende Vorfahrtschild.
Das sagt mir, ich habe nur Vorfahrt wenn ich dem Knick folge. Das heißt wenn ich geradeaus fahre, gilt rechts vor Links, auch wenn er "Vorfahrt gewähren" hat, weil ich kann in dem Moment ja nicht sehen, was der blaue für ein Schild hat und ich habe ein Vorfahrtschild aber mit einem Zusatz dran.